Ziel dieses Gesetzes soll es sein, dass die Vorgabe der geregelten stufenweisen Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand auf das vollendete 67. Lebensjahr für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Land Berlin umgesetzt wird. Es soll damit zur finanziellen Sicherung des Versorgungssystems sowie zur Gleichbehandlung der Statusgruppen beigetragen werden.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landesbeamtengesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Richtergesetzes
Artikel 3: Änderung des Senatorengesetzes
Artikel 4: Änderung des Bezirksamtsmitgliedergesetzes
Artikel 5: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 6: Änderung des Laufbahngesetzes
Artikel 7: Änderung des Disziplinargesetzes
Artikel 8: Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
Artikel 9: Änderung des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes
Ziel dieses Gesetzes soll es sein, eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. November 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu gewähren. Dieser erhöhte Betrag soll dann nochmals zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozentpunkte erhöht werden. Die Ausbildungsentgelte sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten sollen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht werden.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2024 bis 2026
Artikel 2: Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020
Artikel 3 und Artikel 4: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin
Artikel 5: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Artikel 6 und Artikel 7: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 8 und Artikel 9: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
Artikel 10 und Artikel 11: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
Artikel 12: Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
Artikel 13: Änderung des Senatorengesetzes
Änderungsgesetz Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG
Einfügung § 45 Absatz 1a und 1b
Aussetzung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß Landesabgeordnetengesetz (LAbgG) § 6 Absatz 3
Schlagworte:
In der Anlage der Landesbesoldungsordnungen unter der Besoldungsgruppe B 2 soll das Amt Direktorin oder Direktor des Berliner Landesinstituts für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen eingefügt werden.
Änderungsgesetz
Änderung Anlage I
Schlagworte:
Änderungsgestz
Änderung § 5
Ziel dieses Gesetzes soll es sein, dass die derzeitige Struktur der Partizipation der unterschiedlichen Interessengruppen an der Verwaltungsakademie erhalten bleibt, weshalb die Verwaltungsakademie einen Verwaltungsrat erhalten soll und die Zuständigkeit der Verwaltungsakademie auch für nicht beamtete Dienstkräfte festgeschrieben werden soll.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur Errichtung der Verwaltungsakademie Berlin (Verwaltungsakademieerrichtungsgesetz - VAkG)
Artikel 2: Änderung des Laufbahngesetzes
Artikel 3: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Artikel 4: Änderung des Personalvertretungsgesetzes
Artikel 5: Aufhebung der Verordnung über die Ordnung der Verwaltungsakademie Berlin
Die Änderung des Gesetzes hat zur Folge, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts nunmehr - genau wie
private Wirtschaftsteilnehmer - grundsätzlich als Unternehmer anzusehen sind, wenn sie eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen mit Wettbewerbsrelevanz ausüben.
Änderung § 14 Absatz 4
Änderung § 14 Absatz 7
Schlagworte:
Änderungsgesetz ASOG
Änderung § 29a Absatz 1 und 3
Einfügung § 29a Absatz 4, 5 und 6
Einfügung § 45b Absatz 1, 2 und 3
Mit diesem Gesetz soll die erforderliche Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag) erfolgen.
Einfügungen in der Präambel
Änderung § 1 Absatz 1 und 2
Änderung § 2 Absatz 2
Änderung § 5 Einfügung Absatz 4, der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5
Änderung § 6 Absatz 3
Änderung § 7 Absatz 1 und 3
Änderung § 8
Änderung § 9 Absatz 1, 2, 3, 4 und 7
Änderung § 12 Absatz 3
Erläuterung:
Die bisherigen Regelungen in der LHO, die den Rechnungshof von Berlin zur Bestellung von Wirtschaftsprüfern für kaufmännisch buchende juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, sollen aufgehoben werden.
Modifizierung der Regelungen zur Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen.
Änderung § 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
Aufhebung § 94 Abs. 3
Schlagworte:
Ziel dieses Gesetzes soll es sein, mit der Stiftung Grundbildung Berlin eine Einrichtung zu schaffen, die Grundbildungsdefiziten ganzheitlich und langfristig entgegentritt. Die Stiftung soll dies zum einen auf der Ebene der einzelnen davon betroffenen Menschen tun und ihnen im Rahmen des lebenslangen Lernens zu einem besseren Grundbildungsniveau verhelfen. Zum anderen soll sie auch auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Strukturen einwirken, um die Teilhabe von Menschen mit Grundbildungsbedarf an allen Aspekten des sozialen Lebens und in der Stadtgesellschaft zu verbessern.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur Errichtung der Stiftung Grundbildung Berlin (GBStiftG)
Artikel 2: Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes
Vorabüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
Schlagworte:
Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz soll eine Beschleunigung des Wohnungsbaus erreicht werden.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Artikel 3: Änderung der Bauordnung für Berlin
Artikel 4: Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
Artikel 5: Änderung des Denkmalschutzgesetzes Berlin
Artikel 6: Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes
Artikel 7: Änderung des Landeswaldgesetzes
Artikel 8: Änderung des Berliner Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 9: Änderung des Berliner Straßengesetzes
Artikel 10: Änderung der Baumschutzverordnung
Artikel 11: Änderung des Berliner Wassergesetzes
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Die „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ soll zukünftig unter dem Namen „Sicheres Wohnen –
Beteiligung, Beratung, Prüfung - Anstalt öffentlichen Rechts“ firmieren. Weiterhin finden die Aufgaben der Anstalt im Bereich der Beratung und Unterstützung der Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die Errichtung einer Ombudsstelle für Angelegenheiten zwischen Mieterinnen und Mietern und den landeseigenen Wohnungsunternehmen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Die Arbeitsweise soll zukünftig in einer Satzung und einer Geschäftsordnung geregelt und die Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe gestrafft werden. Insbesondere wird der bislang gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss durch einen auf dem jährlichen Haushalt beruhenden Arbeitsplan ersetzt.
Änderung der Überschrift des Gesetzes wie folgt: Gesetz zur Errichtung der „Sicheres Wohnen - Beteiligung, Beratung, Prüfung - Anstalt öffentlichen Rechts“
Änderung § 1 Absatz 1 und 4
Änderung § 2 Absatz 1 und 2
Änderung § 3 Absatz 1 bis 6, Absatz 7 und 8 entfallen
Änderung § 4
Änderung § 5 Absatz 2
Änderung § 6 Absatz 1
Mit diesem Gesetz sollen die die berufsständischen Versorgungseinrichtungen regelnden Gesetze um Regelungen zur Datenübermittlungsbefugnis ergänzt werden. In diesem Zuge sollen im Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin weitere vornehmlich redaktionelle Änderungen sowie Klarstellungen vorgenommen werden. Regelungen im Berliner Hinterlegungsgesetz sollen an die neue Rechtslage im Bürgerlichen Gesetzbuch angepasst werden. Für den Anwendungsbereich des Berliner Hinterlegungsgesetzes sollen zudem die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung ermöglicht werden. Ferner sollen weitere redaktionelle Anpassungen im Berliner Hinterlegungsgesetz vorgenommen werden.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin
Artikel 2: Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes
Artikel 3: Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes
Artikel 4: Änderung des Berliner Hinterlegungsgesetzes
Durch die Novellierung des Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz – BIG werden rechtssichere und anwendungsorientierte Regelungen getroffen, die die Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften in Berlin ermöglichen und vereinfachen sollen. Zudem wird ein rechtssicherer Abgabenmaßstab eingeführt, der die bisherige Orientierung an dem für verfassungswidrig erklärten Einheitswert ablöst.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz – BIG)
Artikel 2: Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben
Vorabüberweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend) und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Schlagworte:
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Die Änderungen sollen die Qualifikation und Höhergruppierung von Personen ermöglichen, die als Lehrkräfte tätig sind und bestimmte in der DDR erworbene Abschlüsse besitzen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes
Artikel 3: Änderung der Bildungslaufbahnverordnung
Erläuterung:
Der Gesetzentwurf greift fünf weitere zentrale Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 des Landes Berlin auf. Hierzu zählen die Abschaffung des Probejahres bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium, die Einführung eines elften Pflichtschuljahres, die Gründung eines eigenen Berliner Landesinstituts, die Umsetzung des sogenannten Kitachancenjahres und die Stärkung des Religionsunterrichts an Schulen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Schulgesetzes
Artikel 2: Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Artikel 3: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Artikel 4: Änderung der Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung
Erläuterung:
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Im Land Berlin soll das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin die für die psychotherapeutische Prüfung zuständige Stelle sein.
Schlagworte:
Anpassung von Regelungen für eine verbesserte rechtssichere und erleichterte Durchführung von Personalrats- sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungswahlen.
Änderungsgesetz
Änderung § 16 Nummer 4
Änderung § 21
Änderung § 23, Einfügung Nummer 1
Änderung § 24 Nummer 1 und 6
Änderung § 43 Nummer 1
Änderung § 44 Nummer 1 und 2
Änderung § 51
Änderung § 56 Nummer 2
Änderung § 57, Einfügung Nummer 3
Änderung § 61 Nummer 2
Änderung § 63 Nummer 1 und 2, Einfügung Nummer 3
Änderung § 69 Nummer 2
Änderung § 99
Schlagworte:
Einfügung § 13 Absatz 4
Die bisherigen Absätze 4 bis 7 werden die Absätze 5 bis 8.
Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 9 und wie folgt geändert: Die Angabe „Absatz 4“ wird durch die Angabe „Absatz 5“ ersetzt.
Änderung § 28
Schlagworte:
Änderung § 1 Absatz 1 und 2,
Änderung § 2 Absatz 1,
Einfügung § 4 Absatz 2, der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3,
Aufhebung § 11 Absatz 3 Satz 1,
Einfügung § 11 Absatz 4,
Der dem Haushaltsgesetz 2024/2025 beigefügte Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Zweiten Nachtragshaushaltsplans für die Jahre 2024 und 2025 geändert
siehe auch Haushaltsgesetz 2024/2025 Drucksache 19/1100
In § 5 Absatz 1 Satz 1 der Tilgungsverordnung wird das Wort "sechs" durch das Wort "vier" ersetzt.
Schlagworte:
Artikel 1: Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Schlagworte:
Schlagworte:
Das Berliner Ausführungsrecht zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe wird fortgeschrieben, indem ein einheitliches Berliner Ausführungsgesetz zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe geschaffen wird, welches die noch ausstehenden Bestimmungen im Hebammenbereich vorsieht und im Pflegebereich mit den notwendigen Anpassungen an die Stelle des Berliner Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz tritt.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Berliner Ausführungsgesetz zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe (BerlGFBAG)
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Artikel 3: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Artikel 4: Änderung des Pflegefachassistenzgesetzes
Artikel 5: Änderung des Berliner Ausführungsgesetzes zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe zum 1. Januar 2025
Erläuterung:
An Grundschulen und den Grundschulteilen der Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen wird je eine Funktionsstelle für die Tätigkeit als Fachleiterin oder Fachleiter in den Fächern Deutsch und Mathematik geschaffen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Schlagworte:
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Die Zahlung der Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage soll bis bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 verlängert werden.
Änderung § 78 a
Schlagworte:
Das Änderungsgesetz resultiert aus dem Anpassungsbedarf der Arbeitsweise und der Erweiterung Aufgabenbereichen der Wohnraumversorgung Berlin – AöR. Es greift die Kritik des Rechnungshofs auf.
Änderung § 1 Absatz 1, Einfügung § 1 Absatz 2, Änderung § 1 Absatz 3, Änderung § 2 Absatz 1, Einfügung § 2 Absatz 2 und Absatz 3, Änderung § 3 Absatz 1, Änderung § 3 Asbatz 3, 4 und 5, Änderung § 5 Absatz 2
Schlagworte:
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Zustimmungsgesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag
Schlagworte:
Erläuterung:
Mit diesem Gesetz wird das Berliner Heilberufekammergesetz an geänderte bundesrechtliche und europarechtliche Regelungen, an die aktuelle Rechtsprechung sowie an Erkenntnisse aus dem Gesetzesvollzug angepasst.
Vorabüberweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege
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Wiedereinführung des Ordnungsrechts in das Berliner Hochschulgesetz. Zur Gewährleistung eines geordneten, gewalt- und angstfreien Hochschul- und Studienbetriebs sowie zum Schutz der Hochschulmitglieder vor Übergriffen und Diskriminierungen werden abgestufte Ordnungsmaßnahmen etabliert, die je nach Art und Schwere der Störung verhängt werden können.
Ergänzung § 16
Einfügung § 15 Absatz 4 Vorabüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
Schlagworte:
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Schlagworte:
Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Verfahren der gemeinsamen Landesplanung sind Anpassungen des Landesplanungsvertrages erforderlich. Das Landesrecht soll ergänzende Regelungen treffen, soweit der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis keinen Gebrauch gemacht hat. Die vorgesehenen Änderungen dienen zugleich der Deregulierung und Vereinfachung der landesplanerischen Verfahren. Die Transformation des Staatsvertrags in Landesrecht erfolgt durch Gesetz.
Erläuterung:
siehe auch Drucksache 19/1448
Erläuterung:
Erläuterung:
Der vorliegende Gesetzentwurf regelt erstmalig die Klassengrößen gesetzlich und gewährleistet einen Rechtsanspruch auf Entlastungsmaßnahmen, wenn diese nicht eingehalten werden können. Änderung Inhaltsübersicht, Einfügung § 15a, Einfügung § 17 Absatz 5, Einfügung § 69 Absatz 7
Schlagworte:
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, auch in Berlin die so genannte Richteranklage zu ermöglichen. Einfügung Artikel 83
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, auch in Berlin die so genannte Richteranklage zu ermöglichen. Einfügung Artikel 83
An Sonntagen, auch wenn auf sie ein Feiertag fällt, dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend koschere Lebens- und Genussmittel anbieten und aus religiösen Gründen regelmäßig an Sonnabenden geschlossen sind, von 13.00 bis 20.00 Uhr und am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Adventssonntag fällt, von 13.00 bis 17.00 Uhr öffnen.
Ergänzung § 4 Absatz 1
Schlagworte:
Das Änderungsgesetz dient der ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958. Die Vorgaben der Europäischen Kommission zur Aufnahme der für die Verhältnismäßigkeitsprüfung relevanten Begriffe aus Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2018/958 sollen erfüllt werden.
Einfügung § 2a, Änderung § 32 Absatz 5 und 6.
Die Fehlallokation von hochqualifizierten Einsatzkräften stellt für den Berliner Rettungsdienst aufgrund der steigenden Anzahl von Einsätzen und des Fachkräftemangels eine besondere Belastung dar. Dies soll angepasst werden. Änderungen § 2 Absatz 2a, § 4 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 2 Satz 1, § 23 Absatz 2
Schlagworte:
Klarstellende Änderungen des Grünanlagengesetzes sollen mehr Rechtssicherheit herstellen.
Änderung § 6 Absatz 4 und 5, § 2 Absatz 1 und 2
Das Änderungsgesetz betrifft die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen
Schlagworte:
Schlagworte:
Die Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes für Bauprodukte ergibt sich aus Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Marktüberwachung sowohl im Bereich der europäischen Gesetzgebung als auch der nationalen Bundesgesetzgebung.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes für Bauprodukte
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) und Anlage (Gebührenverzeichnis) der Baugebührenordnung
Weitere Dokumente: Anlage zum NHG 2024
Zusammen beraten mit: Aktuelle Stunde,
Änderungen § 1 Nummer 1 und 2,
Änderung § 2 Absatz 1,
Änderung § 3 Absatz 12,
Vorabüberweisung an den Hauptausschuss
siehe auch Haushaltsgesetz 2024/2025 Drucksache 19/1100
Das Änderungsgesetz betrifft die neu eingefügte Pflicht für den Arbeitgeber, die Beschäftigten auf den Anspruch und
den drohenden Verfall von Bildungszeit am Jahresende hinzuweisen. Ersetzung § 2 Absatz 3
Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 6% auf 6,5 % zum 1. April 2024
Schlagworte:
Seit Juli 2023 ist das Stiftungszivilrecht abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Landesstiftungsgesetze,
die bis dahin auch Teile des Stiftungszivilrechts geregelt haben, sind entsprechend anzupassen. Der vorgelegte Gesetzentwurf setzt die notwendige Anpassung des Berliner Stiftungsgesetzes an die Reform des Stiftungszivilrechts durch ein Ablösegesetz um. Wegen der dadurch bedingten Änderungen der Verwaltungsgebührenordnung ist ein Artikelgesetz vorzusehen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln)
Artikel 2: Änderung der Verwaltungsgebührenordnung
Schlagworte:
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Streichung der Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen
Änderung § 1, § 2, § 7, § 9 , § 11, § 14
Aufhebung § 8, § 10
der bisherige § 9 wird § 8, die bisherigen §§ 11-14 werden § 9-12
Vorabüberweisung an Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Hauptausschuss
Schlagworte:
Mit dem vorliegenden Gesetz soll bestimmt werden, welche Behörde im Land Berlin für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständig ist. Da das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin hiermit bereits befasst ist, ist sachgerecht, es als sachlich zuständige Stelle gemäß § 112 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch zu bestimmen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin und eines Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin.
Festlegung des 80. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 2025 als einmaliger gesetzlicher Feiertag
Änderung § 1 Absatz 1 Nummer 10 und 11
Schlagworte:
Die Akademie hat die Aufgabe, der Aus- und Fortbildung für Berufe im öffentlichen Gesundheitswesen zu dienen sowie angewandte Forschung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zu betreiben.
Erläuterung:
Mit dem Gesetz wird die Wartefrist bis zur Bestattung aufgehoben.
In § 1 Absatz 3 Satz 2 des Mammographie-Screening-Meldedatenverwendungsgesetzes vom 25. Mai 2006 (GVBl. S. 449), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 430) geändert worden ist, werden die Wörter „dem Gemeinsamen
Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR)“ durch die Wörter „der Klinischepidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin gGmbH“ ersetzt.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Bestattungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Mammographie-Screening-Meldedatenverwendungsgesetzes
Vorabüberweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege
Schlagworte:
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Verarbeitung von genetischen Daten und Gesundheitsdaten eines Krankenhauses durch einen Auftragsverarbeiter.
Anzeigepflicht bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung entfällt.
Aufhebung § 24 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3
Vorabüberweisung an den
Hauptausschuss (federführend)
Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz
Ausschuss für Gesundheit und Pflege
Schlagworte:
Der östlich des Vorfeldes gelegene Randbereich des Tempelhofer Feldes soll für die Errichtung und den Verbleib von Unterkünften und von Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung für Geflüchtete und Asylbegehrende weiterhin und auch über den bisherigen Umfang hinaus zur Verfügung gestellt werden.
Änderung § 9 Überschrift, Abs. 1
Aufhebung § 9 Abs. 2, 4
Fortbildungspflichten
Ergänzung § 9a
Schlagworte:
Schlagworte:
Erläuterung:
Erhöhung des Steuersatzes von 15 auf 18 Prozent.
Schlagworte:
Das Änderungsgesetz betrifft die Wohnraumversorgung für Haushalte, die nach ihren Einkommen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hätten, sowie die Umsetzung eines Leistbarkeitsversprechens der landeseigenen Wohnungsunternehmen zur Tragbarkeit der Miete für Mieterinnen und Mieter.
Änderung § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 3
Ausgewählte Spitzenämter sollen im Land Berlin höher bewertet werden. Diese haushaltsgesetzlichen Maßgaben müssen besoldungsrechtlich nachvollzogen werden, um den Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern die
entsprechende Besoldung gewähren zu können. Ferner sind die entsprechenden Amtsbezeichnungen anzupassen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin
Artikel 2: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Schlagworte:
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) wird durch Artikel 58 Nummer 2 des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) zum 1. Januar 2024 aufgehoben.
Die Aufhebung des Bundesversorgungsgesetz macht für die Unfallfürsorge und das Versorgungsrecht Folgeregelungen erforderlich, da sowohl das Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) als auch die Berliner Heilverfahrensverordnung (BlnHeilvfV) auf das Bundesversorgungsgesetz bzw. auf aufgrund des Bundesversorgungsgesetz verordneter Verordnungen – hier die Orthopädieverordnung und die Verordnung zur Durchführung des § 15 BVG (Kleider- und Wäscheverschleiß) – verweisen, nach denen Leistungen der Unfallfürsorge nach den vorbezeichneten Regelungen zustehen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 2: Änderung der Berliner Heilverfahrensverordnung
Schlagworte:
Einführung eines neuen Besteuerungsverfahrens, das für die Bürgerinnen und Bürger einfach und verständlich ist sowie doppelte Anzeige-, Erklärungs- und Kennzeichnungspflichten vermeidet, die steuerliche Erfassung der in Berlin gehaltenen Hunde besser sicherstellt und zu deutlich effektiveren, effizienteren und kostengünstigeren Verwaltungsabläufen führt.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Hundesteuergesetzes
Artikel 2: Änderung des Hundegesetzes
Schlagworte:
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch
Vollzugsbeamte des Landes Berlin
Artikel 3: Änderung des Justizgesetzes Berlin
Artikel 4: Änderung des Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze
Artikel 5: Änderung der Ordnungsdiensteverordnung
Schlagworte:
Anfügung § 46 Abs. 8
Schlagworte:
Zur Unterstützung des beschleunigten Glasfaserausbaus und der sonstigen digitalen Infrastrukturen wird näher bestimmten Telekommunikationsunternehmen zweckgebunden die Möglichkeit eröffnet, Angaben über Eigentümerinnen und Eigentümern ohne die erforderliche einzelfallbezogene Glaubhaftmachung zu erhalten.
Änderung § 16 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs.1 Satz 4, § 17a Abs. 3
Aufhebung § 27 Abs.1 Nummer 5 (Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 5)
Erleichterung und Beschleunigung des Bauens, Förderung der Barrierefreiheit, des Klimaschutzes und nachhaltiger Umgang mit Baustoffen.
Änderung der Inhaltsübersicht
Änderung § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 4, § 2 Abs. 9, § 3, § 6 Abs. 8, § 7, § 8, § 12 Abs. 2, § 26 Abs. 3, § 28 Abs. 5, § 32 Abs. 5, § 39 Abs. 4, § 43 Abs. 2 u. 3, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 1 u. 2, § 51, § 59 Abs. 1, § 61 Abs. 1 u. 3, § 62 Abs. 1, 2, 3, 4, neuer Abs. 6, § 63, § 64, § 65, § 67 Abs. 2, § 69 Abs. 3 u. 4, § 70 Abs. 3 u. 5, § 71 Abs. 3, § 73 Abs. 1 u. 2, § 77 Abs. 1, § 85 Abs. 1,
Aufhebung § 2 Abs. 7, § 39 Abs. 4, § 63, § 63 b, § 64
Einfügung § 6 Abs. 8, § 50 Abs. 4 (Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden Absätze 5 und 6), § 62 Abs. 5 (Der bisherige Abs. 5 wird zu Abs. 6), §§ 65a bis 65d, § 72 Abs. 4, § 72a, § 89 Abs. 7 und 8, § 89 Anlage
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Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes
Artikel 2: Änderung der Bauordnung für Berlin
Artikel 3: Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung
Anhebung der Höhe des Mindestlohnes von 13,00 Euro auf 14,00 Euro. Ergänzung einer Regelung durch die die
Zulagen für besondere Umstände der Arbeitsleistung, insbesondere Nacht-, Schicht- und Überstundenzuschläge außer Betracht bleiben und nicht mit dem Stundenmindestlohn verrechnet werden.
Änderung § 9 Abs. 1
Einfügung § 9 Abs. 1 Satz 2
Schlagworte:
Wiedereinführung der sogenannten Schleierfahndung. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (Gefahrenabwehr). Anfügung §18 Abs. 7.
Schlagworte:
Aufhebung § 2 und § 3
der bisherige § 4 wird § 2
Änderung § 2
die §§ 5 bis 6 werden die §§ 3 bis 4
Änderung der Inhaltsübersicht
Aufhebung § 2 und § 3
Änderung § 4
Schlagworte:
Mit der Verfassungsänderung wird das Mindestalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts für die Wahl zum Abgeordnetenhaus vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt.
Änderung Art. 39 Abs. 3
Schlagworte:
Änderung des Wahlalters vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr
Änderung § 1 Abs. 1
siehe auch Drucksache 19/1169
Schlagworte:
Aufhebung der Möglichkeit berufliche Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen von der Besteuerung auszunehmen, indem dem Beherbergungsbetrieb die berufliche Veranlassung glaubhaft gemacht wird.
Änderung der Inhaltsübersicht
Aufhebung § 1 Abs. 3 (der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3), § 2 Abs. 2, § 8
Änderung § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1
die §§ 9 bis 14 werden die §§ 8 bis 13
Schlagworte:
Am Gymnasium wird auf die MSA-Prüfung verzichtet. Der MSA und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe werden, wie auch in anderen Ländern, auf Grund der schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe 10 erworben.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Schulgesetzes
Artikel 2: Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung
Artikel 3: Änderung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
Schlagworte:
Erläuterung:
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Die Eckpunkte des Ausführungsgesetzes sind:
Rechtsanspruch anerkannter Betreuungsvereine auf Finanzierung
Angebot der erweiterten Unterstützung
Schaffung von örtlichen und überörtlichen Landesarbeitsgemeinschaften
Registrierungsverfahren für berufliche Betreuerinnen und Betreuer
Schlagworte:
Erläuterung:
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Regelung der stufenweisen Absenkung der Klassenfrequenzen
Schlagworte:
Besteuerung von 0,50 Euro je Stück auf Einwegdosen, -flaschen, -becher, sonstige Einweggetränkeverpackungen, Einweggeschirrteile und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung sowie 0,20 Euro je Stück auf Einwegbesteck (-set)
Schlagworte:
Die Änderung ist aufgrund der geplanten Änderung des Bundesdisziplinargesetz (BDG), welche das Institut der Disziplinarklage abschafft, erforderlich. Das DiszG verweist in § 41 bzgl. des gerichtlichen Verfahrens bei Erhebung der Disziplinarklage auf das BDG und trifft insoweit selbst keine Regelungen zur verfahrensrechtlichen Ausgestaltung. Der Verweis des DiszG auf das BDG würde mit Inkrafttreten der neuen Regelungen des BDG in Bezug auf die Disziplinarklage leerlaufen mit der Folge, dass eine erhebliche Regelungslücke für die Berliner Disziplinarverfahren bestünde.
Änderung § 41
Schlagworte:
Erläuterung:
Weitere Dokumente: Beschlossener Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 - Band 1, Band 2 (Einzelpläne 01 / 02 / 20 / 21 / 22), Band 3 (Einzelplan 03), Band 4 (Einzelplan 25), Band 5 (Einzelplan 05), Band 6 (Einzelplan 06), Band 7 (Einzelplan 07), Band 8 (Einzelplan 08), Band 9 (Einzelplan 09), Band 10 (Einzelplan 10), Band 11 (Einzelplan 11), Band 12 (Einzelplan 12), Band 13 (Einzelplan 13), Band 14 (Einzelpläne 15 / 27 / 29)
Erläuterung:
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Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern / Ausbau regenerativer Energiequellen / Reduzierung des Energieverbrauchs / energetische Transformation der Berliner Wirtschaft, Verwaltung und der privaten Haushalte / Beschleunigung der Klimaneutralität / effektiver Schutz der Berliner Bevölkerung vor klimabedingten Gefahren durch eine verbesserte Klimaresilienz
Zustimmungsgesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Schlagworte:
Erläuterung:
Das vorliegende Gesetzgebungsvorhaben enthält Regelungen zur Förderung der Stadtverträglichkeit, Funktions- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs.
Änderung der Inhaltsübersicht, ersetzt werden Angaben zu den Abschnitten 5 (Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs) und 6 (Übergangsbestimmungen)
Neufassung § 1 Abs. 1 Satz 2
Änderung § 6 Abs. 3, § 37 Abs. 2, § 51 Abs. 3 Satz 1
Schlagworte:
Die Gesetzesänderungen und die Regelung zum Inkrafttreten sind auf die Regelungsgegenstände
• Wohnungspolitik,
• Recht des Wohnungswesens sowie
• Recht der Wohnraumförderung
bezogen. Sie betreffen dabei Gegenstände, für deren rechtliche Regelung der Landesgesetzgeber unter Beachtung der jeweils einschlägigen Bundes- und EU-rechtlichen Rahmenbedingungen die volle Gesetzgebungskompetenz hat.
Neufassung § 1, § 1a
Einfügung § 1b und § 1c
Änderung § 2 Abs. 1, 4 und 7
Schlagworte:
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Senatorengesetzes
Artikel 2: Änderung des Landesbeamtengesetzes
Artikel 3: Änderung des Laufbahngesetzes
Artikel 4: Änderung des Berliner Richtergesetzes
Artikel 5: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin
Artikel 6: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 7: Änderung des Disziplinargesetzes
Schlagworte:
Zustimmungsgesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
Schlagworte:
Erläuterung:
Änderung § 3 Abs. 3
Schlagworte:
Artikelgesetz:
Artikel 1: Berliner Transparenzgesetz
Artikel 2: Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Berlin
Artikel 3: Änderung des Archivgesetzes des Landes Berlin
Artikel 4: Änderung des Berliner Pressegesetzes
Artikel 5: Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Artikel 6: Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes
Artikel 7: Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes
Artikel 8: Änderung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin
Artikel 9: Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Artikel 10: Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Artikel 11: Änderung der Gebührenordnung der Verwaltungsakademie
Artikel 12: Änderung der Open Data Verordnung
Durch die Änderung wird § 110 Absatz 6 Satz 2 BerlHG, wonach mit promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter der Bedingung, dass das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel erreicht wird, eine dieses Qualifikationsziel angemessen berücksichtigende Anschlusszusage zu vereinbaren ist, ab dem 1. April 2025 anwendbar. Entsprechend ist die in § 110 Absatz 6 Satz 4 BerlHG enthaltene Verpflichtung der Hochschulen,
Grundsätze für die Personalauswahl und zur Bestimmung und Feststellung der Erfüllung der Qualifikationsziele durch Satzung zu regeln, bis zum 31. März 2025 zu erfüllen.
Änderung § 126f Satz 1 und 2
Schlagworte:
Der Kernpunkt des Gesetzes ist die angemessene Ausweitung der Dauer des sogenannten Unterbindungsgewahrsams. Mit ihm soll ermöglicht werden, dass auf die unterschiedlichsten Sachverhalte verhältnismäßig polizeilich reagiert werden kann.
Änderung § 33 Abs. 1 Nummer 3
Schlagworte:
In § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes wird eineBestimmung zu Inhalt und Ziel der berufsbegleitenden Studien sowie eine Ermächtigung für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung der berufsbegleitenden Studien und der vorausgehenden Qualifizierungen für Quereinsteigende aufgenommen. Außerdem wird § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes hinsichtlich der berufsbegleitenden Studien für das Lehramt an Grundschulen dahingehend ergänzt, dass für Quereinsteigende mit einem Fach Studien in zwei weiteren Fächern oder einem Fach und zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen erforderlich sind.
Neufassung § 12
Schlagworte:
Erläuterung:
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Das Gesetz schafft in Berlin die derzeit fehlende Rechtgrundlage für den Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG). Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten ist sowohl zum Schutz von Einsatzkräften der Polizei Berlin als auch der Betroffenen ein besonders geeignetes Mittel und stellt beim Einsatzmittel Waffe das Bindeglied zwischen Schlagstock und Schusswaffe dar.
Änderung § 2 Abs. 4
Einfügung § 16 Dritter Abschnitt
Schlagworte:
Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass das knappe Gut des öffentlichen Straßenraums einen effizienten und sparsamen Umgang – auch im Zusammenhang mit gewerblichen Nutzungen – erfordert.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Straßengesetzes
Schlagworte:
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Gesetzes über den Austritt aus Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts
(Kirchenaustrittsgesetz)
Artikel 2: Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Schlagworte:
Durch die Gesetzesänderung erhielten neben Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums auch Rentnerinnnen und Rentner die Möglichkeit, sich steuerlich auf Antrag für die Haltung eines Hundes freizustellen.
Änderung § 5 Nr. 6
Alle Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, insbesondere die Einbürgerungen, sollen zukünftig im Landesamt für Einwanderung (LEA), zusammengeführt und zentral bearbeitet werden.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Die Kostenbeteiligungsfreiheit für die ergänzende Förderung und Betreuung wird auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 und auf die Unterstufe der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ausgeweitet.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Schulgesetzes
Artikel 2: Änderung des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes
Artikel 3: Änderung der Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung
Schlagworte:
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Anlässlich des 70. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR soll der 17. Juni 2023 in Berlin einmalig zum arbeitsfreien
Feiertag gemacht werden.
Änderung § 1 Abs. 1
Schlagworte:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die ursprünglich bereits im ersten Entwurf des „Gesetzes über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur“ vorgesehenen Regelungen betreffend die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin II (Landgericht für Zivilsachen) für die Notar- und Geldwäscheangelegenheiten im Land Berlin in das - zwischenzeitlich verabschiedete - Landgerichtszuweisungsgesetz eingefügt, nachdem nunmehr die bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen in § 92 Absatz 3 Satz 1 der Bundesnotarordnung und § 50 Nummer 5 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten sind. Es wird damit lediglich der ursprüngliche Gesetzestext, wie er im Jahr 2022 auch Gegenstand des Beteiligungs- und Mitzeichnungsverfahrens gemäß §§ 37, 39 und § 10 GGO II war, wiederhergestellt.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landgerichtszuweisungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Justizgesetzes Berlin
Artikel 3: Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
Artikel 4: Änderung der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen nach der Bundesnotarordnung
Schlagworte:
Begrenzung von Spenden an die Trägerin einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens um die staatliche oder politische Einwirkung aus dem Ausland zu verhindern.
Einfügung § 40c Satz 2. Der ursprüngliche Satz 2 wird neuer Satz 3.
Schlagworte:
Die Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie die gesammelten Vollzugserfahrungen verlangen eine grundlegende Überarbeitung des bislang geltenden LImSchG. Neben einigen inhaltlichen Änderungen sind Änderungen in struktureller wie systematischer Hinsicht angezeigt. Hierdurch sollen die Anwendung des Gesetzes erleichtert sowie, soweit geboten, eine Vereinheitlichung der bundes- und landesimmissionsschutzrechtlichen Rechtsordnung erreicht werden.
Aufgrund des Umfangs der vorzunehmenden Änderungen wird das Änderungsgesetz in Form eines Ablösungsgesetzes erlassen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
Artikel 2: Änderung der Veranstaltungslärm-Verordnung
Artikel 3: Änderung der Umweltschutzgebührenordnung
Artikel 4: Änderung des Bestattungsgesetzes
Schlagworte:
Durch die Neuregelung wird eine ordnungsgemäße Besetzung der Richterdienstgerichte auch für den Fall sichergestellt, dass kein Mitglied des Rechnungshofs als nichtständige Besitzerin oder nichtständiger Beisitzer zur Verfügung steht
Änderung § 8 Absatz 2
Schlagworte:
Schlagworte:
Änderung der Sondervorschriften zu Prüfungen, Verlängerung von Dienstverhältnissen und Verlängerung von Bearbeitungsfristen für Promotionen an Hochschulen.
Änderung § 126b, § 126c, § 126 d
Anpassung der Gesetze um eine Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur insbesondere der Fahrradabstellanlagen und Radschnellverbindungen einheitlich sowie stadtweit unter den Bedingungen des Mobilitätsgesetzes zu etablieren, wird die Nummer 10
des Allgemeinen Zuständigkeitskataloges zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes angepasst. Daneben werden die nach der Änderung des Berliner Straßengesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1114) erforderlich gewordenen redaktionellen Änderungen umgesetzt.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Straßengesetzes
Rechtsgrundlage für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur und des öffentlichen Raums unter Einbeziehung der Umwelt- und Klimaschutzziele Berlins.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Straßengesetzes
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Bezirksamtsmitgliedergesetzes
Schlagworte:
Weiterentwicklung der entsprechende Abweichungsbefugnis für Organe des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC)
und Zuständigkeiten für die Mitglieder von Fakultäts- und Klinikumsleitung. Ferner werden Klarstellungen, geringfügige redaktionelle Korrekturen und gebotene Rechtsbereinigungen vorgenommen.
Änderung § 3 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. Satz1, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 21 Abs. 2 Satz 2,
Aufhebung § 15 Abs. 5 Satz 3, § 39 Abs. 1 bis 4, § 39 Abs. 6
Ergänzung § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2
Streichung § 39 Abs. 5
Schlagworte:
Erläuterung:
Anpassung des Einzelplan 10 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen zu geschaffen, um Lehrkräften, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, einen finanziellen Nachteilsausgleich in Form einer Zulagenzahlung nach Maßgabe des Haushaltsplans zu gewähren
siehe auch Haushaltsgesetz 2022/2023 Drucksache 19/0400
Erläuterung:
Änderung § 14 Abs. 1
Schlagworte:
Zuständigkeit der BSR für die Einsammlung verbotswidrig (ab-)gelagerter Abfälle ( (gefährliche) Bau- und Abbruchabfälle) zum Zwecke der Entsorgung.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein weiteres Landgericht im Land Berlin errichtet. Zugleich wird eine Konzentration der Strafsachen bei dem bisherigen Landgericht Berlin (zukünftig: Landgericht Berlin I) und eine Konzentration der Zivilsachen bei dem neu geschaffenen Landgericht Berlin II vorgenommen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur Errichtung eines weiteren Landgerichts im Land Berlin (Landgerichtserrichtungsgesetz - LGErrichtG)
Artikel 2: Gesetz über die Zuweisung landgerichtlicher Zuständigkeiten (Landgerichtszuweisungsgesetz - LGZuwG)
Artikel 3: Änderung des Justizgesetzes Berlin
Artikel 4: Änderung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin
Artikel 5: Änderung des Gesetzes über die Bewährungshelfer für Jugendliche und Heranwachsende
Artikel 6: Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes
Artikel 7: Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes
Artikel 8: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Artikel 9: Änderung des Berliner Richtergesetzes
Artikel 10: Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes
Artikel 11: Änderung der Bereitschaftsdienstverordnung
Artikel 12: Änderung der Verordnung zur Bildung von Kammern für Handelssachen beim Landgericht Berlin
Artikel 13: Änderung der Verordnung zur Übertragung der Aufgaben der Kammer für Wertpapierbereinigung auf die Kammern für Handelssachen beim Landgericht Berlin
Artikel 14: Änderung der eAkten-Verordnung Justiz
Artikel 15: Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung
Artikel 16: Änderung der Verordnung über die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Artikel 17: Änderung der Verordnung zur Bestimmung des Amtsgerichts nach § 22 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes
Schlagworte:
Erläuterung:
Notwendige Klarstellung, um Zweifel an der Behörden- und Dienstherreneigenschaft des oder der Bürger- und Polizeibeauftragten auszuschließen. Die Ergänzung entspricht § 7 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG).
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes
Artikel 2: Änderung des Landesbeamtengesetzes
Artikel 3: Änderung der Landeshaushaltsordnung
Artikel 4: Änderung des Personalvertretungsgesetzes
Artikel 5: Änderung des Partizipationsgesetzes
Artikel 6: Änderung des Laufbahngesetzes
Artikel 7: Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes
Artikel 8: Änderung des Landesmindestlohngesetzes
Schlagworte:
Die Einführung einer Ausnahmeregelung in Bezug auf die Besetzung der Einsatzfahrzeuge und die Stellung der Landesbranddirektorin oder des Landesbranddirektors im Verhältnis zur Ärztlichen Leitung Rettungsdienst sowie die Verlängerung der Übergangsvorschrift zum Einsatz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten.
Änderung § 5a Abs. 1 und 3, § 23 Abs. 2
Schlagworte:
Zustimmungsgesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Schlagworte:
Erläuterung:
Anpassung der aktuellen Bestimmungen der KMK-Vereinbarungen und Qualifikationsrahmen. Das Teilzeitstudium der Erzieherinnen und Erzieher wird konkreter geregelt. Außerdem werden Regelungen zur berufsrechtlichen Anerkennung von Studiengängen und zum Wirkungsdatum der staatlichen Anerkennung ins Gesetz aufgenommen. Bestimmungen, die keine oder nur noch geringe
praktische Relevanz haben, werden aufgehoben bzw. in die Übergangsvorschriften aufgenommen.
Schließlich wird das Gesetz aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit neu gegliedert.
Schlagworte:
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Ausbildungsförderung für Schüler an Schulen in freier Trägerschaft.
Ausbildungsberufe:
1. Physiotherapeutin und Physiotherapeut
2. Ergotherapeutin und Ergotherapeut
3. Logopädin und Logopäden.
Das vorliegende Gesetz regelt den Zeitraum von Jahresbeginn 2022 bis zum Schuljahresbeginn 2022/2023.
Konzentration der Aufgabenstellung des Rettungsdienstgesetzes auf die Kernaufgaben der Feuerwehr
Änderung § 5 Abs. 3, § 5b, § 23 Abs. 2
Schlagworte:
Zuschuss für Sach- und Personalkosten
Neufassung § 101 Abs. 2
Erläuterung:
Änderung § 5a Abs. 3, § 5b Abs.. 1 und 2, § 23
Aufhebung § 23 Abs. 2 Satz 2
Anfügung § 23 Abs. 5
Schlagworte:
Das Änderungsgesetz betrifft die Einbindung von Mieter*innenvertretungen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Begriff der Mietermitwirkung und -gestaltung durch Vertretungen der Mieterschaft gesetzlich verankert und geregelt.
Einfügung § 6 und 7
Änderung der bisherige § 6 wird § 8 (§ 6 wird geändert), der bisherige § 7 wird § 9
Die Änderungen ermöglichen die Zahlung einer Zulage.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin
Schlagworte:
Erläuterung:
Anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie ist mit dem am 16. April 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung befristet bis zum 31.12.2022 die Möglichkeit im
Personalvertretungsgesetz geregelt worden, Telefon- und Videokonferenzen zur Durchführung von Personalratssitzungen und Beschlussfassungen zu nutzen sowie Videokonferenzen zur Durchführung von Verhandlungen und Beschlussfassungen der
Einigungsstelle zu nutzen.
Absicherung der Personalratstätigkeit auch bei Kontakteinschränkungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes über den 31.12.2022 hinaus.
Änderung § 31, § 40 Abs. 2, § 57; § 65 Abs. 6, § 83, § 92a
Anfügung § 32 Abs. 3, § 45 Abs. 3 und 4
Schlagworte:
Mit der Änderung des Straßenreinigungsgesetzes werden die Bezirke als Anlieger oder Hinterlieger von Grundstücken, die unentgeltlich als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz genutzt werden, von der Reinigungspflicht befreit und die Pflicht zur ordnungsmäßigen Reinigung den BSR übertragen; die Gebühren und Kosten für die ordnungsmäßige Reinigung dieser Straßen einschließlich des Winterdienstes werden künftig durch das Land Berlin getragen.
Anfügung § 4 Abs. 6
Änderung § 7 Abs. 5 und 6
Änderung § 30 Abs. 2 (die bisherigen Abs. 2 und 3 werden die Abs. 3 und 4, § 33 Abs. 1)
Schlagworte:
Verbesserung der Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen sowie beruflichen Schulen und Entgegenwirkung des Mangels an Lehrkräften. Änderung der Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung von Lehrkräften (bisherige Altersgrenze mit Vollendung des 45. Lebensjahres, jetzt mit Vollendung des 52. Lebensjahres)
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Schulgesetzes
Artikel 2: Gesetz zur Verbeamtung von angestellten Lehrkräften im Berliner Schuldienst und zum Verwendungseinkommen von Lehrkräften im Ruhestand (Lehrkräfteverbeamtungsgesetz – LVerbG)
Artikel 3: Änderung des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein
Artikel 4: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 5: Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
Artikel 6: Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes
Artikel 7: Änderung der Bildungslaufbahnverordnung
Artikel 8: Änderung der Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin
Erläuterung:
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Schlagworte:
Änderung des Glückspielrecht im Hinblick auf mögliche Geldwäsche.
Änderung § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 5 und § 9 Abs. 4 Satz 6
Die Berliner Wasserbetrieben (BWB) sollen die Möglichkeit haben, auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbehältern sowie den nicht separierten Klärschlamm
aus Kleinkläranlagen zu entsorgen. Die Möglichkeit, dass die Entsorgung durch geeignete Fachbetriebe vorgenommen wird, bleibt dabei erhalten.
Änderung § 29e Abs. 2
Schlagworte:
Schlagworte:
Einführung eines Gesetzes zum Kulturgutschutz auf Länderebene
Schlagworte:
Weitere Dokumente: Anlage zum NHG 22/23
Änderung §1, § 3 Abs. 10 Satz 1 und 4
Aufhebung § 2 Abs. 1 Satz 2
Neufassung § 2 Abs. 1 Satz 4
siehe auch Haushaltsgesetz 2022/2023 Drucksache 19/0400
Erläuterung:
Einfügung § 11 Abs. 2a
Erläuterung:
Senkung des abzuführenden Anteils der Jahresüberschüsse des ITDZ an die Senatsverwaltung für Finanzen zum Zwecke des Bilanzverlustausgleiches sowie Veränderung der Regelungen zur Rücklagenbildung für Ersatzbeschaffungen.
Änderung § 2 Abs. 6
Schlagworte:
Anpassung der Bezüge ab 01. Dezember 2022 in Höhe von 2,8 Prozent
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Jahr 2022
Artikel 2: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin
Artikel 3: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Artikel 4: Änderung des Senatorengesetzes
Artikel 5: Änderung des Bezirksamtsmitgliedergesetzes
Artikel 6: Änderung des Landesbeamtengesetzes
Artikel 7: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 8: Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Artikel 9: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
Artikel 10: Änderung der Nebentätigkeitsverordnung
Artikel 11: Änderung der Polizei-Laufbahnverordnung
Artikel 12: Änderung der Vollstreckungsvergütungsverordnung
Artikel 14: Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an versorgungsberechtigte Personen
Schlagworte:
Erläuterung:
Änderung des Schulgesetzes, Rücktrittsrecht für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase
Änderung § 129a Abs. 1, 2, 3, 4 und 5
Aufhebung § 129a Abs. 6
Schlagworte:
Anfügung § 27 Abs. 4
Mit dem Partizipationsgesetz (PartMigG) will das Land Berlin die Partizipation fördern und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Lebensbereichen in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft sicherstellen. Insbesondere ist die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung von
besonderer Bedeutung und hat eine Vorbildfunktion. Mit dem Abschnitt 3 (§§ 7 ff.) des PartMigG will das Land Berlin die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst gezielt fördern.
Änderung § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, 5, § 17 Abs. 2 Nr. 1
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Justizgesetzes Berlin
Artikel 2: Änderung des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin
Artikel 3: Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes Berlin
Schlagworte:
Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Schlagworte:
Erläuterung:
Erhalt der Grün- und Freiflächen als Frischluftschneisen, als Erholungsraum und zur gärtnerischen Nutzung sowie zur Freizeitgestaltung. Planungssicherheit und Investitionssicherheit für Kleingartenvereine und deren Mitglieder.
Schlagworte:
Verbesserter Datenschutz für genetische Daten und Gesundheitsdaten bei der Datenverarbeitung Patientendaten in Krankenhäusern.
Änderung § 24 Abs. 7
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Zusätzliche Finanzmittel für neu eingesetzte besondere Gremien z.B. Einsetzung der Parlamentarischen Konferenz Berlin – Brandenburg.
Änderung § 8 Abs. 6
Schlagworte:
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Änderung § 46 Abs. 1 Nr. 4
Schlagworte:
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze
Durch das Gesetz werden die Voraussetzungen für die Transformation des neuen Staatsvertrages gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 4 der Verfassung von Berlin und für dessen Ratifikation geschaffen. Gleichzeitig wird eine Rechtsgrundlage für die Übergabe
des Datenbestandes des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (nachfolgend: GKR) an die Krebsregister der beteiligten Länder und
Freistaaten geschaffen.
Schlagworte:
Erläuterung:
Erhöhung des Mindestlohns von 12,50 Euro auf 13,00 Euro
Änderung § 9 Abs. 1 Nr. 3
Der Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben der für Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung und Bezirksämter wird an die geltende Rechtslage angepasst.
Änderung Nr. 10 Abs. 4 (Umweltschutz Senatsverwaltung), Nr. 18 Abs. 3 (Umweltschutz Bezirksämter)
Änderung § 19 (Nutzung erneuerbarer Energien) Abs. 2, 4
Einfügung § 5b
Parkbevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen auf entsprechenden Parkflächen.
Änderung Nummer 33 Abs. 8 der Anlage zu § 2 Abs. 4 Satz 1
Schlagworte:
Regelung der Zuständigkeit des Vorkaufsrechts.
Änderung § 16 Satz 1
Schlagworte:
Einbeziehung der Überprüfung von Mitarbeitern die eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/ Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) ausübten.
Einfügung § 5b
Änderung der Rechtsgrundlage, entsprechend den bundesrechtlichen bis zum 31. Dezember 2024, von Modellvorhaben im Ergotherapeutenberuf, im Logopädenberuf und im Physiotherapeutenberuf und die Befristung für Modellvorhaben in diesen Gesundheitsfachberufen.
Änderung § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2
Schlagworte:
Regelungen für dienstliche Beurteilungen
Änderung § 9
Schlagworte:
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Änderung der zu wählenden Mitglieder der Schulkonferenz von bisher 5 auf 4 Mitglieder zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023.
Änderung § 77
Schlagworte:
Verlängerung der Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage für weitere zwei Jahre bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024.
Änderung § 78a
Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Verwirklichung der Informationsfreiheit. Sie fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung, Beteiligung und Mitverantwortung der Bevölkerung am öffentlichen Leben, ermöglicht eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns und schafft Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen. Gewährleistung eines umfassend, unmittelbaren und barrierefreien Informationszugangs.
Erledigt aufgrund des Wegfalls der Antrag stellenden FDP-Fraktion - Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
Schlagworte:
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Schlagworte:
Ziel der Gesetzesänderung ist es, für die Polizei Berlin eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss zu schaffen. Als finaler Rettungsschuss wird der gezielt tödliche Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe eine gegenwärtige Gefahr (Lebensgefahr oder Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit) von Dritten abzuwenden, wenn keine anderen Mittel verfügbar sind (Ultima Ratio).
Änderung § 7, § 9 Abs. 2 (der bisherige Abs. 2 Satz 2 wird zu Satz 3)
Schlagworte:
Anpassung an die geltende neue Regelung des § 19 Absatz 6 Schulgesetz. Ausweitung der ergänzenden Förderung und Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Primar-, Unter-, Eingangs- und Mittelstufe ohne dass ein besonderer Betreuungsbedarf nachzuweisen ist.
Änderung § 4a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7;
Aufhebung § 4a Abs. 3a; § 8
Schlagworte:
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Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes
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Sieht vor, dass Personen, die aus einer Versammlung ausgeschlossen werden, diese nicht nur verlassen müssen, sondern sich auch unverzüglich zu entfernen haben.
Änderung § 7 Abs. 4 Satz 2
Erledigt aufgrund des Wegfalls der Antrag stellenden FDP-Fraktion - Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, der informationellen Selbstbestimmung, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit sowie die entsprechenden Grundrechte des Grundgesetzes werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Änderung § 3 Abs. 2 Nr. 2; § 10 Abs. 1; § 14 Abs. 1 u. 4; § 16 Abs. 1 u. 2; § 17 Abs. 1 Satz 1; § 18 Abs. 1 u. 3;
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, auch in Berlin die so genannte Richteranklage zu ermöglichen.
Einfügung Art. 83
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes von 325 Euro auf 525 Euro
Änderung § 14a Abs. 1 Nr. 4, § 50e, § 53
Einfügung § 108c
Schlagworte:
Einsatz von Körperkameras
Aufhebung § 24c Abs. 7, Art. 5
Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen (Personalkosten, Sachkosten), rückwirkend zum 1. Januar 2022
Änderung § 8 Abs. 3
Schlagworte:
Anhebung des Mindestlohn von 12,50 Euro auf 13 Euro pro Zeitstunde
Anfügung § 7 Abs. 3
Schlagworte:
Anpassung des Schulgesetzes. So ist vorgesehen, Schülerinnen und Schülern in der Qualifikationsphase ein zusätzliches Wiederholungs- und Rücktrittsrecht einzuräumen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die berufliche Bildungsgänge besuchen, sollen ebenfalls entsprechende Regelungen geschaffen werden. Die Gültigkeit dieser Regelungen ist begrenzt auf dieses Schuljahr.
Änderung § 129a (die Abs. 1 bis 9 werden durch die Abs. 1 bis 4 ersetzt)
Schlagworte:
Erläuterung:
Vereinbarungen von Anschlusszusagen bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen vom wissenschaftlichen Mitarbeitern
Änderung § 110 Abs. 6 Satz 2
Einfügung § 5 Abs. 1 Satz 2
Schlagworte:
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landeskrankenhausgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetzes EU
Schlagworte:
Weitere Dokumente: Beschlossener Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 - Band 1, Band 2 (Einzelpläne 01 / 02 / 20 / 21 / 22), Band 3 (Einzelplan 03), Band 4 (Einzelplan 05), Band 5 (Einzelplan 25), Band 6 (Einzelplan 06), Band 7 (Einzelplan 07), Band 8 (Einzelplan 08), Band 9 (Einzelplan 09), Band 10 (Einzelplan 10), Band 11 (Einzelplan 11), Band 12 (Einzelplan 12), Band 13 (Einzelplan 13), Band 14 (Einzelpläne 15 / 27 / 29)
Erläuterung:
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Mit diesem Gesetzesentwurf zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus wird die Bauordnung nun wieder an die aktuellen Begebenheiten und Herausforderungen angepasst. Mit der Einführung einer Typenbaugenehmigung wird eine Verwaltungsvereinfachung für bauliche Anlagen geschaffen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden kann.
Streichung § 3 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Satz 5, § 32 Abs. 8 Satz 1, § 38 Abs. 5, § 41 Abs. 4 Satz 3, § 43 Abs. 2 (Abs. 3 ist der neue Abs. 2), § 45 Abs. 1 (Abs. 2 ist der neue Abs. 1), § 63b, § 71 Abs. 1 Satz 3, § 75 Abs. 1 Satz 3, § 77 Abs. 5, § 86 Abs. 3 Nr. 1 (aus den Nr. 2, 3, 4, u. 5 werden die Nr. 1, 2, 3, u. 4)
Änderung § 6, § 48, § 50, § 53, § 59 Abs. 1, § 61, § 62, § 65 Abs. 1, § 69, § 70, § 73, § 81, § 84 Abs. 5, § 85
Einfügung § 28 Abs. 5, § 33 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 71a, § 89 Abs. 7
Neufassung § 35 Abs. 8 Nr. 1, § 39 Abs. 4, § 47 Abs. 1
Schlagworte:
Reduzierung der Bauüberhänge durch Vereinfachung der Bearbeitung für Genehmigungsverfahren von Baustelleneinrichtungen.
Änderung § 11 Abs. 3
Zustimmungsgesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag.
Regelungen zur Barrierefreiheit zur Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sowie rechtstechnische und redaktionelle Anpassungen
Erläuterung:
Einführen von Kopfnoten (Verhaltensbeurteilung für Arbeits- und Sozialverhalten
Änderung § 58 Abs. 3
Schlagworte:
Neufassung § 101 Abs. 2
Entfällt § 101 Abs. 3 u. 5
Änderung § 101 Abs. 4, 7 u. 9
Schlagworte:
Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Beamte im Ruhestand von 325 Euro auf 525 Euro
Änderung § 53 Abs. 2 Nr. 3
Schlagworte:
Änderung § 2 Abs. 4
Einfügung nach § 16 Dritter Abschnitt (Vorschriften über den Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten)
Erhöhung der Kostenerstattung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von "4.227 Euro“ auf „6.930 Euro“ und die Möglichkeit der Erhöhung der Mitarbeiterzahl von drei auf vier.
Änderung § 8a Abs. 4 Satz 1 u. 2
Erstellung und Anerkennung des Mietspiegels wird ausdrücklich Aufgabe der Hauptverwaltung.
Anfügung Nr. 9 der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 1
Schlagworte:
Rücknahme der Regelung zur unbefristeten Übernahme von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Aufhebung § 110 Abs. 6 Satz 2
Schlagworte:
Das Ausschreibungs- und Vergaberecht muss praktikabel, transparent und beschaffungsorientiert gestaltet werden. Dies wird mit der Zugrundelegung von Bundesrecht besser erreicht als mit eigenen härteren Regeln. Unnötige Dopplungsstrukturen sind abzubauen.
Schlagworte:
Anhebung der monatlichen Entschädigung für Abgeordnete von 6532 Euro auf 6930 Euro
Änderung § 6 Abs.1 Satz 2 u. Abs. 3, § 7 Abs. 2 u. Abs. 3 Satz 1, § 20,
Einfügung § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe erhalten die Möglichkeit, in einem wissenschaftlich durch das Pflanzenschutzamt begleiteten Pilotversuch auf ausgewählten Hochbordradwegen festzustellen, ob dort Sole als Alternative zum Feuchtsalz ohne Schädigung von Straßenbäumen eingesetzt werden kann.
Änderung § 3 Abs. 9
Anpassung der Altersversorgung der Mitglieder des Senats:
1. Die Mindestamtszeit für den Ruhegehaltsanspruch wird von vier auf fünf Jahre erhöht.
2. Die Altersgrenze, bei welcher der Ruhegehaltsanspruch aufhört zu ruhen, wird von 55. Lebensjahren auf die für die beamteten Dienstkräfte des Landes Berlin maßgebliche Regelaltersgrenze angehoben.
Änderung §17 Abs. 1 u. 2
Schlagworte:
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur einmaligen Gewährung einer Corona-Sonderzahlung im Jahr 2022 (Corona-SZG 2022)
Artikel 2: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Einführung einer Registrierungspflicht für die Daten aller Berliner Hunde in einem neuen staatlichen Register.
Entfällt § 11
Änderung § 13, § 33 Abs. 1, § 34 Abs. 2
Aufhebung § 31 Abs. 5, § 32 Nr. 1
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Änderung der Beweiserhebung: Die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen soll im Untersuchungsausschuss möglichst einvernehmlich festgelegt werden. Bei Widerspruch eines Fünftels der Mitglieder des Untersuchungsausschusses gelten die Vorschriften der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Reihenfolge der Reden entsprechend.
Einfügung § 16 Abs. 4
der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5
Zustimmung zum Staatsvertrag siehe auch Drucksache 18/3885 und 18/4006
Schlagworte:
Erläuterung:
Anfügung § 21 Abs. 3, § 129 Abs. 14
Änderung § 26 Abs. 3, § 27 Nr. 9
Schlagworte:
Ergänzung Art. 55 Abs. 3
Schlagworte: