Lobbyregister des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das öffentliche Berliner Lobbyregister enthält alle Gesetzesvorhaben der aktuellen Wahlperiode sowie die Informationen zu den Beteiligungsbeiträgen.

Interessenvertretungen müssen sich eintragen, wenn sie sich inhaltlich in schriftlicher oder elektronischer Form an einem Gesetzgebungsverfahren des Landes Berlin beteiligen. Dafür steht das Formular „Beteiligungsbeitrag“ zum Download zur Verfügung, welches bitte ausgefüllt an lobbyregister@parlament-berlin.de zu senden ist.

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Wahlperioden
Berliner Lobbyregistergesetz

Aktuelle Gesetzesvorhaben

Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass das knappe Gut des öffentlichen Straßenraums einen effizienten und sparsamen Umgang – auch im Zusammenhang mit gewerblichen Nutzungen – erfordert.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Straßengesetzes

  • I. Lesung
    Plenarprotokoll 19/31 vom 25.05.2023

Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Gesetzes über den Austritt aus Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts
(Kirchenaustrittsgesetz)
Artikel 2: Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

  • Behandlung im Plenum
    Plenarprotokoll 19/31 vom 25.05.2023
    Vertagt

    I. Lesung
Antrag (Gesetzentwurf) Grüne, Die Linke   Drucksache 19/0963 vom 02.05.2023

Durch die Gesetzesänderung erhielten neben Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums auch Rentnerinnnen und Rentner die Möglichkeit, sich steuerlich auf Antrag für die Haltung eines Hundes freizustellen.
Änderung § 5 Nr. 6

Schlagworte:

  • I. Lesung
    Redner: Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 2554; Goiny, Christian (CDU) S. 2555; Schulze, André (Grüne) S. 2555; Lüdke, Tamara (SPD) S. 2556; Vallendar, Marc (AfD) S. 2557
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2554 bis 2557 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Alle Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, insbesondere die Einbürgerungen, sollen zukünftig im Landesamt für Einwanderung (LEA), zusammengeführt und zentral bearbeitet werden.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

  • I. Lesung
    Redner: Omar, Jian (Grüne) S. 2549; Dregger, Burkard (CDU) S. 2550; Eralp, Elif (Die Linke) S. 2551; Özdemir, Orkan (SPD) S. 2552; Bronson, Dr. Hugh (AfD) S. 2553
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2549 bis 2554 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Die Kostenbeteiligungsfreiheit für die ergänzende Förderung und Betreuung wird auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 und auf die Unterstufe der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ausgeweitet.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Schulgesetzes
Artikel 2: Änderung des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes
Artikel 3: Änderung der Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung

  • I. Lesung
    Redner: Hopp, Marcel (SPD) S. 2518; Burkert-Eulitz, Marianne (Grüne) S. 2519; Khalatbari, Sandra (CDU) S. 2521; Brychcy, Frankziska (Die Linke) S. 2522; Weiß, Thorsten (AfD) S. 2523
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2518 bis 2524 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
    Ausschussprotokoll 19/36 vom 17.05.2023
    Weitere Dokumente:   Wort

    Beschlussempfehlung
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0995 vom 17.05.2023

    II. Lesung
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Dr. Gabriele Schlimper
    Brandenburgische Str. 80
    10713 Berlin

    Interessenbereich:
    Wohlfahrtspflege
    Schwerpunkt:
    Soziales, Gesundheit, Pflege, Selbsthilfe, Jugendhilfe u.a.

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Der Paritätische kann den grundsätzlichen sozialpolitischen Erwägungen einer Beitragsfreiheit für die ergänzende Förderung und Betreuung gerade in Zeiten steigender Energiepreise und Inflation folgen, fordert aber gleichzeitig zur Gleichbehandlung in allen Schulformen und zur längst überfälligen Qualitätsverbesserung, insbesondere mit Blick auf Personal- und Raumausstattung auf. Hier besteht aus Sich des Paritätischen dringender Handlungsbedarf. Darüber hinaus sollte die Beitragsbefreiung für alle Stufen der Förderschulen "Geistige Entwicklung / Autismus" sowie für die Auftragsschulen umgesetzt werden. Der Referentenentwurf sieht diese Unterstützung und Vereinfachung für die Familien mit oft stark pflegebedürftigen Kindern leider nicht vor. ...

    am 03.02.2023  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Anlässlich des 70. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR soll der 17. Juni 2023 in Berlin einmalig zum arbeitsfreien
Feiertag gemacht werden.
Änderung § 1 Abs. 1

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2546 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (federführend)
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die ursprünglich bereits im ersten Entwurf des „Gesetzes über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur“ vorgesehenen Regelungen betreffend die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin II (Landgericht für Zivilsachen) für die Notar- und Geldwäscheangelegenheiten im Land Berlin in das - zwischenzeitlich verabschiedete - Landgerichtszuweisungsgesetz eingefügt, nachdem nunmehr die bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen in § 92 Absatz 3 Satz 1 der Bundesnotarordnung und § 50 Nummer 5 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten sind. Es wird damit lediglich der ursprüngliche Gesetzestext, wie er im Jahr 2022 auch Gegenstand des Beteiligungs- und Mitzeichnungsverfahrens gemäß §§ 37, 39 und § 10 GGO II war, wiederhergestellt.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landgerichtszuweisungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Justizgesetzes Berlin
Artikel 3: Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
Artikel 4: Änderung der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen nach der Bundesnotarordnung

  • I. Lesung
    Redner: Vandrey, Dr. Petra (Grüne) S. 2546; Herrmann, Alexander (CDU) S. 2547; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 2547; Lehmann, Jan (SPD) S. 2548; Vallendar, Marc (AfD) S. 2548
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2546 bis 2549 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Begrenzung von Spenden an die Trägerin einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens um die staatliche oder politische Einwirkung aus dem Ausland zu verhindern.
Einfügung § 40c Satz 2. Der ursprüngliche Satz 2 wird neuer Satz 3.

  • I. Lesung
    Redner: Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 2542; Dregger, Burkard (CDU) S. 2543; Kahlefeld, Dr. Susanna (Grüne) S. 2543; Lehmann, Jan (SPD) S. 2544; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 2545
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2542 bis 2546 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Die Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie die gesammelten Vollzugserfahrungen verlangen eine grundlegende Überarbeitung des bislang geltenden LImSchG. Neben einigen inhaltlichen Änderungen sind Änderungen in struktureller wie systematischer Hinsicht angezeigt. Hierdurch sollen die Anwendung des Gesetzes erleichtert sowie, soweit geboten, eine Vereinheitlichung der bundes- und landesimmissionsschutzrechtlichen Rechtsordnung erreicht werden.
Aufgrund des Umfangs der vorzunehmenden Änderungen wird das Änderungsgesetz in Form eines Ablösungsgesetzes erlassen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)

Artikel 2: Änderung der Veranstaltungslärm-VerordnungA
Artikel 3: Änderung der Umweltschutzgebührenordnung
Artikel 4: Änderung des Bestattungsgesetzes

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2546 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0903 vom 13.03.2023

Durch die Neuregelung wird eine ordnungsgemäße Besetzung der Richterdienstgerichte auch für den Fall sichergestellt, dass kein Mitglied des Rechnungshofs als nichtständige Besitzerin oder nichtständiger Beisitzer zur Verfügung steht
Änderung § 8 Absatz 2

  • I. Lesung
    Erläuterung: An den künftig für Rechtsangelegenheiten zuständigen Ausschuss
      Plenarprotokoll 19/28 S. 2442 vom 23.03.2023

Änderung der Sondervorschriften zu Prüfungen, Verlängerung von Dienstverhältnissen und Verlängerung von Bearbeitungsfristen für Promotionen an Hochschulen.
Änderung § 126b, § 126c, § 126 d

Anpassung der Gesetze um eine Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur insbesondere der Fahrradabstellanlagen und Radschnellverbindungen einheitlich sowie stadtweit unter den Bedingungen des Mobilitätsgesetzes zu etablieren, wird die Nummer 10
des Allgemeinen Zuständigkeitskataloges zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes angepasst. Daneben werden die nach der Änderung des Berliner Straßengesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1114) erforderlich gewordenen redaktionellen Änderungen umgesetzt.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Straßengesetzes

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Mobilität
    Beratung nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/26 S. 2372 vom 09.02.2023

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2542 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Mobilität und Verkehr
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Rechtsgrundlage für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur und des öffentlichen Raums unter Einbeziehung der Umwelt- und Klimaschutzziele Berlins.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Straßengesetzes

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Mobilität
    Beratung nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/26 S. 2372 vom 09.02.2023

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Bezirksamtsmitgliedergesetzes

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Hauptausschuss
    Beratungen nicht erfolgt.
    Redner: Evers, Stefan (CDU) S. 2249; Hochgrebe, Christian (SPD) S. 2251; Woldeit, Karsten (AfD) S. 2251; Ziller, Stefan (Grüne) S. 2252; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 2253; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 2253; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 2254
      Plenarprotokoll 19/25 S. 2249 bis 2254 vom 26.01.2023

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0804 S. 1 bis 29 vom 10.01.2023

Weiterentwicklung der entsprechende Abweichungsbefugnis für Organe des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC)
und Zuständigkeiten für die Mitglieder von Fakultäts- und Klinikumsleitung. Ferner werden Klarstellungen, geringfügige redaktionelle Korrekturen und gebotene Rechtsbereinigungen vorgenommen.
Änderung § 3 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. Satz1, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 21 Abs. 2 Satz 2,
Aufhebung § 15 Abs. 5 Satz 3, § 39 Abs. 1 bis 4, § 39 Abs. 6
Ergänzung § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2
Streichung § 39 Abs. 5

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

Anpassung des Einzelplan 10 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen zu geschaffen, um Lehrkräften, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, einen finanziellen Nachteilsausgleich in Form einer Zulagenzahlung nach Maßgabe des Haushaltsplans zu gewähren.

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Hauptausschuss

Änderung § 14 Abs. 1

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (federführend)
    Beratung nicht erfolgt.
    Redner: Förster, Christopher (CDU) S. 2139; Hochgrebe, Christian (SPD) S. 2140; Vallendar, Marc (AfD) S. 2141; Franco, Vasili (Grüne) S. 2142; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 2144
      Plenarprotokoll 19/24 S. 2139 bis 2144 vom 12.01.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Ausschussprotokoll 19/22 (Beschluss) vom 08.02.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Zuständigkeit der BSR für die Einsammlung verbotswidrig (ab-)gelagerter Abfälle ( (gefährliche) Bau- und Abbruchabfälle) zum Zwecke der Entsorgung.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin
Artikel 2: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0773 S. 1 bis 48 vom 20.12.2022

Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein weiteres Landgericht im Land Berlin errichtet. Zugleich wird eine Konzentration der Strafsachen bei dem bisherigen Landgericht Berlin (zukünftig: Landgericht Berlin I) und eine Konzentration der Zivilsachen bei dem neu geschaffenen Landgericht Berlin II vorgenommen.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur Errichtung eines weiteren Landgerichts im Land Berlin (Landgerichtserrichtungsgesetz - LGErrichtG)
Artikel 2: Gesetz über die Zuweisung landgerichtlicher Zuständigkeiten (Landgerichtszuweisungsgesetz - LGZuwG)
Artikel 3: Änderung des Justizgesetzes Berlin
Artikel 4: Änderung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin
Artikel 5: Änderung des Gesetzes über die Bewährungshelfer für Jugendliche und Heranwachsende
Artikel 6: Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes
Artikel 7: Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes
Artikel 8: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Artikel 9: Änderung des Berliner Richtergesetzes
Artikel 10: Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes
Artikel 11: Änderung der Bereitschaftsdienstverordnung
Artikel 12: Änderung der Verordnung zur Bildung von Kammern für Handelssachen beim Landgericht Berlin
Artikel 13: Änderung der Verordnung zur Übertragung der Aufgaben der Kammer für Wertpapierbereinigung auf die Kammern für Handelssachen beim Landgericht Berlin
Artikel 14: Änderung der eAkten-Verordnung Justiz
Artikel 15: Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung
Artikel 16: Änderung der Verordnung über die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Artikel 17: Änderung der Verordnung zur Bestimmung des Amtsgerichts nach § 22 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
  • I. Lesung
    Redner: Kreck, Prof. Dr. Lena (Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung) S. 2110; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 2111; Herrmann, Alexander (CDU) S. 2112; Dörstelmann, Florian (SPD) S. 2113; Vallendar, Marc (AfD) S. 2114; Vandrey, Dr. Petra (Grüne) S. 2114; Krestel, Holger (FDP) S. 2115
      Plenarprotokoll 19/24 S. 2110 bis 2116 vom 12.01.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Ausschussprotokoll 19/21 (Beschluss) vom 25.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Drucksache 19/0840 vom 25.01.2023

    II. Lesung
      Plenarprotokoll 19/25 S. 2260 vom 26.01.2023
    Angenommen

    Gesetz vom 09.02.2023
    Erläuterung: Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 1 §§ 2, 3 und 5 am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023 S. 38 bis 40 vom 22.02.2023
    Datum des Inkrafttretens 01.01.2024

Notwendige Klarstellung, um Zweifel an der Behörden- und Dienstherreneigenschaft des oder der Bürger- und Polizeibeauftragten auszuschließen. Die Ergänzung entspricht § 7 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG).
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes
Artikel 2: Änderung des Landesbeamtengesetzes
Artikel 3: Änderung der Landeshaushaltsordnung
Artikel 4: Änderung des Personalvertretungsgesetzes
Artikel 5: Änderung des Partizipationsgesetzes
Artikel 6: Änderung des Laufbahngesetzes
Artikel 7: Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes
Artikel 8: Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0761 S. 1 bis 15 vom 13.12.2022

Die Einführung einer Ausnahmeregelung in Bezug auf die Besetzung der Einsatzfahrzeuge und die Stellung der Landesbranddirektorin oder des Landesbranddirektors im Verhältnis zur Ärztlichen Leitung Rettungsdienst sowie die Verlängerung der Übergangsvorschrift zum Einsatz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten.
Änderung § 5a Abs. 1 und 3, § 23 Abs. 2

  • I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0722 und 19/074
    Redner: Herrmann, Alexander (CDU) S. 2014; Schreiber, Tom (SPD) S. 2016, 2018; Woldeit, Karsten (AfD) S. 2017, 2018; Franco, Vasili (Grüne) S. 2018; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 2020; Schrader, Niklas (Die Linke) S. 2021
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2013 bis 2023 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Ausschussprotokoll 19/16 (Beschluss) vom 09.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Drucksache 19/0791 vom 09.01.2023

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0789 und 19/0790
      Plenarprotokoll 19/24 S. 2138 vom 12.01.2023
    Angenommen

    Gesetz vom 23.01.2023
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2023 S. 18 vom 28.01.2023
    Datum des Inkrafttretens 29.01.2023
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0724 S. 1 bis 39 vom 06.12.2022

Zustimmungsgesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2023 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien
      Ausschussprotokoll 19/19 (Beschluss) vom 11.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien
      Drucksache 19/0796 vom 11.01.2023

    II. Lesung
      Plenarprotokoll 19/25 S. 2249 vom 26.01.2023
    Angenommen

    Gesetz vom 09.02.2023
    Erläuterung: Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2023 außer Kraft, falls der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2
    Satz 2 gegenstandslos wird. Das Außerkrafttreten wird bis spätestens 1. August 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
    bekannt gemacht.
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023 S. 32 bis 36 vom 22.02.2023
    Datum des Inkrafttretens 23.02.2023
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0725 S. 1 bis 85 vom 06.12.2022

Anpassung der aktuellen Bestimmungen der KMK-Vereinbarungen und Qualifikationsrahmen. Das Teilzeitstudium der Erzieherinnen und Erzieher wird konkreter geregelt. Außerdem werden Regelungen zur berufsrechtlichen Anerkennung von Studiengängen und zum Wirkungsdatum der staatlichen Anerkennung ins Gesetz aufgenommen. Bestimmungen, die keine oder nur noch geringe
praktische Relevanz haben, werden aufgehoben bzw. in die Übergangsvorschriften aufgenommen.
Schließlich wird das Gesetz aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit neu gegliedert.

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie (federführend)
    Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales
    Hauptausschuss
    Beratungen nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2023 vom 15.12.2022

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2542 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie (federführend)
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Arbeit und Soziales
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Ausbildungsförderung für Schüler an Schulen in freier Trägerschaft.
Ausbildungsberufe:
1. Physiotherapeutin und Physiotherapeut
2. Ergotherapeutin und Ergotherapeut
3. Logopädin und Logopäden.
Das vorliegende Gesetz regelt den Zeitraum von Jahresbeginn 2022 bis zum Schuljahresbeginn 2022/2023.

  • I. Lesung
    Redner: König, Bettina (SPD) S. 1966; Zander, Christian (CDU) S. 1967; Suka, Aferdita (Grüne) S. 1969; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 1970; Schulze, Tobias (Die Linke) S. 1970; Kluckert, Florian (FDP) S. 1971
      Plenarprotokoll 19/23 S. 1966 bis 1972 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
      Ausschussprotokoll 19/20 (Beschluss) vom 16.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/30 (Beschluss) vom 18.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Erläuterung: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 16.01.2023
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0829 vom 18.01.2023

    II. Lesung
    Redner: König, Bettina (SPD) S. 2237; Zander, Christian (CDU) S. 2238; Suka, Aferdita (Grüne) S. 2239; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 2240; Schulze, Tobias (Die Linke) S. 2240; Kluckert, Florian (FDP) S. 2241
      Plenarprotokoll 19/25 S. 2237 bis 2242 vom 26.01.2023
    Angenommen

    Gesetz vom 09.02.2023
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023 S. 37 vom 22.02.2023
    Datum des Inkrafttretens 23.02.2023

Konzentration der Aufgabenstellung des Rettungsdienstgesetzes auf die Kernaufgaben der Feuerwehr
Änderung § 5 Abs. 3, § 5b, § 23 Abs. 2

  • I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0722 und 19/0761
    Redner: Herrmann, Alexander (CDU) S. 2014; Schreiber, Tom (SPD) S. 2016, 2018; Woldeit, Karsten (AfD) S. 2017, 2018; Franco, Vasili (Grüne) S. 2018; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 2020; Schrader, Niklas (Die Linke) S. 2021
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2013 bis 2023 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Ausschussprotokoll 19/16 (Beschluss) vom 09.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Drucksache 19/0790 vom 09.01.2023

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0789 und 19/0791
      Plenarprotokoll 19/24 S. 2138 vom 12.01.2023
    Abgelehnt

Zuschuss für Sach- und Personalkosten
Neufassung § 101 Abs. 2

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
  • Ausschussberatung
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
      Ausschussprotokoll 19/18 (Beschluss) vom 08.12.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
      Drucksache 19/0757 vom 08.12.2022

    I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0717 und 19/0743
    Redner: Hopp, Marcel (SPD) S. 2004; Günther-Wünsch, Katharina (CDU) S. 2005, 2008; Krüger, Louis (Grüne) S. 2006, 2008; Weiß, Thorsten (AfD) S. 2009; Brychcy, Frankziska (Die Linke) S. 2010; Fresdorf, Paul (FDP) S. 2011
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2004 bis 2012 vom 15.12.2022

    Behandlung im Plenum
      Plenarprotokoll 19/24 S. 2138 vom 12.01.2023
    Vertagt

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0827, 19/0828, 19/0831 und 19/0848
    Redner: Hopp, Marcel (SPD) S. 2347; Günther-Wünsch, Katharina (CDU) S. 2349; Krüger, Louis (Grüne) S. 2350; Weiß, Thorsten (AfD) S. 2351; Brychcy, Frankziska (Die Linke) S. 2352; Fresdorf, Paul (FDP) S. 2354
      Plenarprotokoll 19/26 S. 2347 bis 2355 vom 09.02.2023
    Abgelehnt

Änderung § 5a Abs. 3, § 5b Abs.. 1 und 2, § 23
Aufhebung § 23 Abs. 2 Satz 2
Anfügung § 23 Abs. 5

  • I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0741 und 19/0761
    Redner: Herrmann, Alexander (CDU) S. 2014; Schreiber, Tom (SPD) S. 2016, 2018; Woldeit, Karsten (AfD) S. 2017, 2018; Franco, Vasili (Grüne) S. 2018; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 2020; Schrader, Niklas (Die Linke) S. 2021
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2013 bis 2023 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Ausschussprotokoll 19/16 (Beschluss) vom 09.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Drucksache 19/0789 vom 09.01.2023

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0790 und 19/0791
      Plenarprotokoll 19/24 S. 2138 vom 12.01.2023
    Abgelehnt

Das Änderungsgesetz betrifft die Einbindung von Mieter*innenvertretungen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Begriff der Mietermitwirkung und -gestaltung durch Vertretungen der Mieterschaft gesetzlich verankert und geregelt.
Einfügung § 6 und 7
Änderung der bisherige § 6 wird § 8 (§ 6 wird geändert), der bisherige § 7 wird § 9

  • I. Lesung
    Redner: Schenker, Niklas (Die Linke) S. 1984; Stettner, Dirk (CDU) S. 1985; Aydin, Sevim (SPD) S. 1986; Laatsch, Harald (AfD) S. 1987; Schmidberger, Katrin (Grüne) S. 1987; Förster, Stefan (FDP) S. 1988
      Plenarprotokoll 19/23 S. 1984 bis 1989 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
      Ausschussprotokoll 19/18 (Beschluss) vom 16.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
      Drucksache 19/0807 vom 16.01.2023

    II. Lesung
    Redner: Schenker, Niklas (Die Linke) S. 2254; Stettner, Dirk (CDU) S. 2255; Aydin, Sevim (SPD) S. 2256; Laatsch, Harald (AfD) S. 2256; Schmidberger, Katrin (Grüne) S. 2257; Förster, Stefan (FDP) S. 2258
      Plenarprotokoll 19/25 S. 2254 bis 2259 vom 26.01.2023
    Angenommen

    Gesetz vom 09.02.2023
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023 S. 41 bis 42 vom 22.02.2023
    Datum des Inkrafttretens 23.02.2023

Die Änderungen ermöglichen die Zahlung einer Zulage.
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss.
  • Ausschussberatung
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
      Ausschussprotokoll 19/18 (Beschluss) vom 08.12.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0742 und 19/0743
    Redner: Hopp, Marcel (SPD) S. 2004; Günther-Wünsch, Katharina (CDU) S. 2005, 2008; Krüger, Louis (Grüne) S. 2006, 2008; Weiß, Thorsten (AfD) S. 2009; Brychcy, Frankziska (Die Linke) S. 2010; Fresdorf, Paul (FDP) S. 2011
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2004 bis 2012 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/30 (Beschluss) vom 18.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Erläuterung: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 08.12.2022
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0828 vom 18.01.2023

    Änderungsantrag
    CDU
      Drucksache 19/0717-1 vom 07.02.2023

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0757, 19/0827, 19/0831 und 19/0848
    Änderungsantrag Drucksache 19/0717-1 wurde abgelehnt
    Redner: Hopp, Marcel (SPD) S. 2347; Günther-Wünsch, Katharina (CDU) S. 2349; Krüger, Louis (Grüne) S. 2350; Weiß, Thorsten (AfD) S. 2351; Brychcy, Frankziska (Die Linke) S. 2352; Fresdorf, Paul (FDP) S. 2354
      Plenarprotokoll 19/26 S. 2347 bis 2355 vom 09.02.2023
    Angenommen

    Gesetz vom 10.02.2023
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023 S. 58 bis 65 vom 22.02.2023
    Datum des Inkrafttretens 23.02.2023

Anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie ist mit dem am 16. April 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung befristet bis zum 31.12.2022 die Möglichkeit im
Personalvertretungsgesetz geregelt worden, Telefon- und Videokonferenzen zur Durchführung von Personalratssitzungen und Beschlussfassungen zu nutzen sowie Videokonferenzen zur Durchführung von Verhandlungen und Beschlussfassungen der
Einigungsstelle zu nutzen.
Absicherung der Personalratstätigkeit auch bei Kontakteinschränkungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes über den 31.12.2022 hinaus.
Änderung § 31, § 40 Abs. 2, § 57; § 65 Abs. 6, § 83, § 92a
Anfügung § 32 Abs. 3, § 45 Abs. 3 und 4

Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0721 S. 1 bis 22 vom 29.11.2022

Mit der Änderung des Straßenreinigungsgesetzes werden die Bezirke als Anlieger oder Hinterlieger von Grundstücken, die unentgeltlich als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz genutzt werden, von der Reinigungspflicht befreit und die Pflicht zur ordnungsmäßigen Reinigung den BSR übertragen; die Gebühren und Kosten für die ordnungsmäßige Reinigung dieser Straßen einschließlich des Winterdienstes werden künftig durch das Land Berlin getragen.
Anfügung § 4 Abs. 6
Änderung § 7 Abs. 5 und 6

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Mobilität (federführend)
    Hauptausschuss
    Beratungen nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2012 vom 15.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz
      Ausschussprotokoll 19/17 (Beschluss) vom 19.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2541 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Mobilität und Verkehr
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (federführend)
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Änderung § 30 Abs. 2 (die bisherigen Abs. 2 und 3 werden die Abs. 3 und 4, § 33 Abs. 1)

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Beratung nicht erfolgt.
    Redner: Balzer, Frank (CDU) S. 1880; Schreiber, Tom (SPD) S. 1881; Woldeit, Karsten (AfD) S. 1882; Franco, Vasili (Grüne) S. 1884; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 1885; Schrader, Niklas (Die Linke) S. 1886
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1880 bis 1887 vom 01.12.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Verbesserung der Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen sowie beruflichen Schulen und Entgegenwirkung des Mangels an Lehrkräften. Änderung der Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung von Lehrkräften (bisherige Altersgrenze mit Vollendung des 45. Lebensjahres, jetzt mit Vollendung des 52. Lebensjahres)
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Schulgesetzes
Artikel 2: Gesetz zur Verbeamtung von angestellten Lehrkräften im Berliner Schuldienst und zum Verwendungseinkommen von Lehrkräften im Ruhestand (Lehrkräfteverbeamtungsgesetz – LVerbG)
Artikel 3: Änderung des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein
Artikel 4: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 5: Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
Artikel 6: Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes
Artikel 7: Änderung der Bildungslaufbahnverordnung
Artikel 8: Änderung der Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss
  • Ausschussberatung
    Erläuterung: Anhörung
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
      Ausschussprotokoll 19/16 (Beschluss) vom 24.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    I. Lesung
    Redner: Hopp, Marcel (SPD) S. 1866; Günther-Wünsch, Katharina (CDU) S. 1867; Krüger, Louis (Grüne) S. 1869; Weiß, Thorsten (AfD) S. 1870; Brychcy, Frankziska (Die Linke) S. 1871; Fresdorf, Paul (FDP) S. 1872
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1866 bis 1873 vom 01.12.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
      Ausschussprotokoll 19/18 (Beschluss) vom 08.12.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/30 (Beschluss) vom 18.01.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Erläuterung: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 08.12.2022
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0827 vom 18.01.2023

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0757, 19/0828, 19/0831 und 19/0848
    Redner: Hopp, Marcel (SPD) S. 2347; Günther-Wünsch, Katharina (CDU) S. 2349; Krüger, Louis (Grüne) S. 2350; Weiß, Thorsten (AfD) S. 2351; Brychcy, Frankziska (Die Linke) S. 2352; Fresdorf, Paul (FDP) S. 2354
      Plenarprotokoll 19/26 S. 2347 bis 2355 vom 09.02.2023
    Angenommen

    Gesetz vom 22.02.2023
    Erläuterung: Artikel 2 tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023 S. 66 bis 70 vom 22.02.2023
    Datum des Inkrafttretens 23.02.2023
  • Arbeitsgemeinschaft Schulen in freier Trägerschaft (AGFS)
    Arbeitsgemeinschaft
    Vertretungsberechtigt: Andreas Wegener (Sprecher)
    c/o Stiftung Private Kant-Schulen, Lentzeallee 8/14
    14195 Berlin

    Interessenbereich:
    Nichtstaatliche Organisation
    Schwerpunkt:
    Bildung

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    "Referentenentwurf zum Artikelgesetz – Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und Änderung weiterer Vorschriften – Anhörung gemäß § 39GGO II"

    Stellungnahme AGFS Berlin (Arbeitsgemeinschaft Schulen in freier Trägerschaft)

    Die Berliner AGFS hat die materiellen, arbeits- und beamtenrechtlichen Notmaßnahmen des Landes Berlin zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zu respektieren. Das Ausbildungsmonopol liegt beim Land. Berlin hat einen Mangel an Schulplätzen.
    Berlin ist eine gemeinsame Bildungslandschaft. Die Berliner AGFS erwartet deshalb gleichwertige Maßnahmen für die Schulen in freier Trägerschaft.
    Die im Artikelgesetz formulierten materiellen und versorgungsrechtlichen Anreize für ausgebildete Lehrkräfte im Land Berlin sollen hier ausgebildete Lehrkräfte im Land halten und aus anderen Bundesländern nach Berlin zurückholen. Gleichzeitig wird diese Anwerbungsstrategie auch Lehrkräfte aus Schulen in freier Trägerschaft zum Wechsel animieren. Gleichwertige Beschäftigungsangebote können Schulen in freier Trägerschaft unter den aktuellen Bedingungen nicht machen. Um die absehbare Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden – und dem Ziel des Gesetzes nicht zu widersprechen, nämlich die Unterrichtsversorgung im Land Berlin und nicht „nur“ in den Schulen des Landes Berlin sicherzustellen – sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für die Schulen in freier Trägerschaft im Land Berlin unerlässlich.

    1. Freier, gleichberechtigter Zugang aller Beschäftigten in den Schulen im Land Berlin zu den Fort- und Weiterbildungsangeboten des Landes.
    Bislang ist der Zugang für Beschäftigte von Schulen in freier Trägerschaft nur möglich, wenn nicht genug Interessentinnen bzw. Interessenten aus öffentlichen Schulen angemeldet sind. Umgesetzt werden kann diese Maßnahme durch Ergänzung
    - eines Zusatzes § 2.a in der FBLVO vom 16.12.2022: „§ 2a (1) Lehrkräfte an staatlich genehmigten und an staatlich anerkannten Ersatzschulen können gleichberechtigt zu den Lehrkräften der öffentlichen Schulen des Landes Berlin an den Angeboten nach § 5 Absatz 1 dieser Verordnung teilnehmen.“;
    - eines Zusatzes § 3a Lehrkräfte an staatlich genehmigten und an staatlich anerkannten Ersatzschulen: „§3a (1) Lehrkräfte an staatlich genehmigten und an staatlich anerkannten Ersatzschulen können gleichberechtigt zu den Lehrkräften der öffentlichen Schulen des Landes Berlin an den Angeboten nach § 2 Absatz 1 dieser Verordnung teilnehmen.“;
    - sowie folglich durch Streichung des zweiten Satzes in § 3 (3) Satz 2: „Im Rahmen freier Kapazitäten können auch Lehrkräfte teilnehmen, die bei einer staatlich anerkannten Ersatzschule unterrichten.“

    2. Schaffung eines Fonds „Fort- und Weiterbildung für Beschäftigte an Schulen in freier Träger-schaft.
    Insbesondere für die Qualifizierung von Quer- und Seiteneinsteiger wenden die freien Schulträger erhebliche Mittel auf.

    3. Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an der Personalakquise des Landes Berlin.
    Bislang ist die „Berlin-Messe“ nur für die staatlichen Schulen zugänglich.

    4. Aufwandsfreie Beurlaubung von Beamt:innen für eine Arbeit an einer Schule in freier Trägerschaft.
    Anwendung der vorgeschlagenen Änderung des § 9 des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes (LVerbG) auf die Schulen in freier Trägerschaft, sodass pensionierte Lehrkräfte, wenn sie an einer freien Schule tätig werden und z.B. voll unterrichten einerseits ein volles Lehrkräftegehalt beziehen und gleichzeitig ihre volle Pension erhalten können.

    5. Einbeziehung der pensionsbedingten Mehrkosten des Landes im Zuge der Beschäftigung von beamteten Lehrkräften in die Refinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.
    Die aktuelle Teil-Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft reflektiert ausschließlich die vergleichbaren Personalkosten. Bei der anstehenden Umrechnung von Bezügen von Beamt:innen auf Angestellte ist sicherzustellen, dass diese Umstellung fair und nicht zu Lasten der Schulen in freier Trägerschaft umgesetzt wird.

    6. Faire und auskömmliche Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft.
    Eine künftige faire und auskömmliche Finanzierung muss sich an den Gesamtkosten der Schulen orientieren, also auch Bestandteile der Gebäude und sonstigen Sachkosten umfassen. In der aktuellen Vorlage zum Nachtragshaushalt sind auch Zuschüsse für Schule in freier Trägerschaft aufgrund der Energiepreiserhöhungen enthalten.

    AGFS Berlin, Koordinierungskreis
    Prof. Dr. Birgit Hoyer, Erzbistum Berlin
    Roland Kern, Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) e.V.
    Pater Marco Mohr SJ, Rektor des Canisius-Kollegs
    Frank Olie, Evangelische Schulstiftung in der EKBO
    Julian Scholl, LAG der Waldorfschulen in Berlin und Brandenburg
    Sabina Bothe, Andreas Wegener, VDP LV Berlin/Brandenburg
    ...

    am 08.11.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Vereinigung der Schulleitungen der Berufsbildenden Schulen Berlin
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Ronald Rahmig
    Starkenburger Strasse 13
    14163 Berlin

    Interessenbereich:
    Bildung
    Schwerpunkt:
    Berufliche Bildung

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Die Verbeamtung wird begrüßt.
    Forderung der Erhöhung der Altersgrenze.
    Ausweitung der Verbeamtung auf Lehrkräfte für Fachpraxis.
    Ausweitung d
    er Verbeamtung auf LovL (Lehrer ohne volle Lehrbefähigung).
    Schaffung eines akzeptablen Nachteilsausgleichs für nicht zu verbeamtende LK (Lehrkräfte).
    ...

    am 07.11.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Vereinigung der Berliner ISS Schulleiterinnen und Schulleiter (BISSS)
    nichtrechtsfähiger Verein
    Vertretungsberechtigt: Sven Zimmerschied (Vorsitzender des Vorstands)
    c/o Friedensburg-Oberschule, Goethestraße 8-9
    10623 Berlin

    Interessenbereich:
    Schulleitungsverband, Bildung
    Schwerpunkt:
    Integrierte Sekundarschulen

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Den vorliegenden Referentenentwurf des Artikelgesetzes - Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und Änderung weiterer Vorschriften - unterstützt unsere Vereinigung in allen grundsätzlichen Regelungen.
    Die enthaltenen Regelungen erfüllen umfänglich die von den Berliner Schulleitungsverbänden gemeinsam gestellten Forderungen im Bereich der Nachverbeamtung bisher angestellter Lehrkräfte. Die klar formulierte Altersgrenze, die großzügigen Regelungen bei der Anerkennung bisheriger Tätigkeiten als Angestellte und die sofortige Verbeamtung auf Lebenszeit sind notwendig, damit angestellte Lehrkräfte unter 45 Jahren nicht reihenweise kündigen, um sich dann als Beamtin oder Beamter wieder neu - eventuell an einer anderen Schule - einstellen zu lassen.
    Die bereits vollzogene Verbeamtung für neu eingestellte Lehrkräfte lässt die Wirksamkeit der Maßnahme "Verbeamtung" erkennen: Absolvent:innen des Berliner Vorbereitungsdienstes können besser an Berlin gebunden werden, Absolvent:innen des Vorbereitungsdienstes in anderen Bundesländern interessieren sich verstärkt für Berlin und Anfragen von Beamt:innen mit einem Wechselwunsch nach Berlin erreichen uns vermehrt.
    Eine alleinige Verbeamtung für neu eingestellte Lehrkräfte ohne die Möglichkeit der Nachverbeamtung bereits angestellter Lehrkräfte würde zu einer großflächigen "Abwanderung" von Lehrkräften aus dem Land Berlin führen.
    Daher sind wir uns sicher, dass die vorliegenden neuen Regelungen ein wichtiger Beitrag für die Lehrkräftegewinnung und ebenfalls für die Steuerung von Lehrkräften innerhalb unserer Stadt sind.
    Eine detaillierte juristische Prüfung ist unserem Verband nicht möglich. Unsere Stellungnahme geben wir als Expert:innen für Personalgewinnung und -führung im schulischen Bereich ab.
    ...

    am 19.10.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Vereinigung der Oberstudiendirektorinnen und Oberstudiendirektoren des Landes Berlin e.V. (VOB e.V.)
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Arnd Niedermöller
    c/o Immanuel-Kant-Gymnasium, Lückstraße 63
    10317 Berlin

    Interessenbereich:
    Berufsverband
    Schwerpunkt:
    Bildung

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Die Schulleitungsverbände in Berlin haben folgenden Text abgestimmt, den die VOB e.V. unterstützt:
    Den vorliegenden Referentenentwurf des Artikelge
    setzes - Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und Änderung weiterer Vorschriften - unterstützt unsere Vereinigung in allen grundsätzlichen Regelungen.
    Die enthaltenen Regelungen erfüllen umfänglich die von den Berliner Schulleitungsverbänden gemeinsam gestellten Forderungen im Bereich der Nachverbeamtung bisher angestellter Lehrkräfte. Die klar formulierte Altersgrenze, die großzügigen Regelungen bei der Anerkennung bisheriger Tätigkeiten als Angestellte und die sofortige Verbeamtung auf Lebenszeit sind notwendig, damit angestellte Lehrkräfte unter 45 Jahren nicht reihenweise kündigen, um sich dann als Beamtin oder Beamter wieder neu - eventuell an einer anderen Schule - einstellen zu lassen.
    Die bereits vollzogene Verbeamtung für neu eingestellte Lehrkräfte lässt die Wirksamkeit der Maßnahme "Verbeamtung" erkennen: Absolvent:innen des Berliner Vorbereitungsdienstes können besser an Berlin gebunden werden, Absolvent:innen des Vorbereitungsdienstes in anderen Bundesländern interessieren sich verstärkt für Berlin und Anfragen von Beamte:innen mit einem Wechselwunsch nach Berlin erreichen uns vermehrt.
    Eine alleinige Verbeamtung für neu eingestellte Lehrkräfte ohne die Möglichkeit der Nachverbeamtung bereits angestellter Lehrkräfte würde zu einer großflächigen "Abwanderung" von Lehrkräften aus dem Land Berlin führen.
    Daher sind wir uns sicher, dass die vorliegenden neuen Regelungen ein wichtiger Beitrag für die Lehrkräftegewinnung und ebenfalls für die Steuerung von Lehrkräften innerhalb unserer Stadt sind.
    Eine detaillierte juristische Prüfung ist unserem Verband nicht möglich. Unsere Stellungnahme geben wir als Expert:innen für Personalgewinnung und -führung im schulischen Bereich ab.

    Folgende Ergänzung möchte die VOB e.V. zum Artikel I §9 folgende Ergänzungen anbringen:
    1. Die Formulierungen schließen die Berufsgruppe der Schulleitungen für eine weitere Tätigkeit aus, da die Lehrtätigkeit in der Regel weniger als die Hälfte der Arbeitszeit beträgt. Im Bereich der Schulleitungen fällt es ebenfalls immer schwerer Personal zu gewinnen. Die Schulleitungen müssen unbedingt ebenfalls von dieser Möglichkeit profitieren. Dazu sollte die Definition der profitierenden Gruppe geändert werden.
    2. Die VOB schlägt eine Änderung bei der Regelung des Eintrittes in den Ruhestand bei Lehrkräften und Schulleitungen vor:
    Im Sinne der Schüler:innen sollte ein Eintritt in den Ruhestand zu den Schulhalbjahren erfolgen. Dabei schlagen wir folgenden Regelung vor:
    Lehrkräfte, die bis Ende Oktober die Altersgrenze erreichen, gehen zum Ende des vorangegangenen Schuljahres (31.7.) in den Ruhestand.
    Lehrkräfte, die nach Ende Oktober bis zum 31.1. die Altersgrenze erreichen, gehen zum Ende des ersten Schulhalbjahres (31.1.) in den Ruhestand.
    Lehrkräfte, die nach dem 31.1. bis Ende April die Altersgrenze erreichen, gehen zum Ende des vorangegangenen Schulhalbjahres (31.1.) in den Ruhestand.
    Lehrkräfte, die nach dem 30.4. bis Ende Juli die Altersgrenze erreichen, gehen zum Ende des Schuljahres (31.7.) in den Ruhestand.
    Zu den AZK-Tagen sollten Regelungen getroffen werden, die die Interessen der Schüler:innen berücksichtigt und einen Lehrkräftewechsel mitten im Schulhalbjahr ausschließt.
    ...

    am 09.11.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
    nichtrechtsfähiger Verein
    Vertretungsberechtigt: Katja Karger
    Alexanderstraße 1
    10178 Berlin

    Interessenbereich:
    Bildung, Öffentliches Dienstrecht
    Schwerpunkt:
    Arbeitnehmerverband

    am 09.11.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Gewerkschaft Erziehung u. Wissenschaft, Landesverband Berlin (GEW)
    nichtrechtsfähiger Verein
    Vertretungsberechtigt: Martina Regulin; Uwe Friese
    Ahornstraße 5
    10787 Berlin

    Interessenbereich:
    Gewerkschaft, Vereinigung im Sinne von Art. 9 III GG
    Schwerpunkt:
    gemäß § 3 Satzung der GEW BERLIN, Bildung

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Als GEW Berlin nehmen wir zu dem Referentenentwurf wie folgt Stellung:

    Zunächst begrüßen wir aus gewerkschaftlicher Perspektive, dass mit dem
    Unterrichtsversorgungsgesetz
    Regelungen beschlossen werden sollen, welche für einen Teil der vorhandenen tarifbeschäftigten Lehrkräfte
    deutliche Verbesserung bei der Anerkennung von Berufserfahrungen als laufbahnrechtliche Probe-, Erprobungs- und
    Dienstzeiten vorsehen. Gleichzeitig vermissen wir Bestimmungen, die den Leistungen der Lehrkräfte gerecht
    werden, welche als Quereinsteiger*innen bzw. Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst seit Jahren
    einen erheblichen Anteil an der Unterrichtsversorgung tragen.

    Nicht akzeptabel ist es aus Sicht der GEW BERLIN, dass der Referentenentwurf für die Lehrkräfte, die nicht zu
    Beamt*innen ernannt werden, trotz wiederholter Zusagen und entgegen den Richtlinien der Regierungspolitik keinen
    angemessenen Ausgleich vorsieht. Hierzu erwarten wir im parlamentarischen Verfahren entscheidende
    Nachbesserungen.

    Der Entwurf sieht die Verbeamtung nicht für alle Lehrkräfte der Berliner Schule vor, sondern schließt ganze Gruppen
    wie Lehrer*innen für Fachpraxis, Pädagogische Unterrichtshilfen und Seiteneinsteiger*innen pauschal aus, obwohl
    es ein leichtes wäre auch für sie die Tür zur Verbeamtung zu öffnen. Wir schlagen vor, diese Inkonsequenz zu
    beheben, denn sonst werden weitere Probleme geschaffen und zahlreiche Kolleg*inne, auf deren Arbeit die Berliner
    Schule dringend angewiesen ist, vor den Kopf gestoßen.

    So kritisieren wir, dass die Laufbahn der Lehrkräfte für Fachpraxis(§ 11 aalte Schullaufbahnverordnung) nicht wieder
    geöffnet wird und die Kolleg*innen somit keine Möglic;hkeit zur Verbeamtung erhalten sollen. Der Entwurf lässt
    außerdem solche Kolleg*innen außen vor, die über keinen Abschluss als „Lehrer für untere
    Klassen"/"Unterstufenlehrer" verfügen, aber dennoch seit Jahrzehnten in den Grundschulen als Lehrkräfte arbeiten.
    Auch für diese Gruppe, die über Abschlüsse als Freundschaftspionierleiter*innen, Horterzieher*innen oder
    Erzieher*innen für Horte und Heime nach Recht der DDR verfügen, müsste eine Laufbahn geschaffen werden.
    Weiter wäre es folgerichtig, eine Laufbahn für Pädagogische Unterrichtshilfen zu schaffen und, dem Beispiel
    Brandenburgs folgend, könnten weitere Laufbahnen und Qualifizierungsperspektiven für Lehrkräfte geschaffen
    werden, die über keine reguläre Lehramtsausbildung und damit kein 2. Staatsexamen verfügen.

    Als besonders negativ werten wir es außerdem, dass die Wiedereinführung der Verbeamtung der Lehrkräfte. im Land
    Berlin dafür genutzt werden soll, die Versorgung aller künftigen Beamt*innen im Land Berlin dauerhaft zu
    verschlechtern.

    Die GEW Berlin spricht sich zur Wahrung der Interessen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte für eine Überarbeitung des
    Gesetzentwurfs aus. Wir bitten hierzu um Berücksichtigung unserer elfseitigen Stellungnahme zu den einzelnen
    Artikeln des Gesetzentwurfes.
    ...

    am 31.10.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Hauptpersonalrat des Landes Berlin (HPR)
    Hauptpersonalrat des Landes Berlin
    Vertretungsberechtigt: Daniela Ortmann (Vorsitzende des HPR)
    Klosterstr. 47
    10179 Berlin

    Interessenbereich:
    Öffentlicher Dienst
    Schwerpunkt:
    Beschäftigtenvertretung

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    1) irreführende Gesetzesbezeichnung
    2) Verbeamtung von Lehrkräften - aber nicht allen Lehrkräften
    3) Lehrkräfte an der Berliner Polizeiakademi
    e
    4) Angebot der Verbeamtung, um die Arbeitsfähigkeit (hier der Schulen) zu sichern

    Zu Artikel 1 - Neufassung von§ 67 Absatz 8 Schulgesetz::
    Frage nach dem Sinn der Regelung, da diese jederzeit durch ein Haushaltsgesetz eingeschränkt werden kann und
    sie außerdem einen individuellen Rechtsanspruch nicht begründet.
    Zu Artikel 2 - §1 Absatz 2 Satz 1 Gesetz zur Verbeamtung von angestellten Lehrkräften im Ber-liner Schuldienst und
    zum Verwendungseinkommen von Lehrkräften im Ruhestand (Lehrkräfteverbeamtungsgesetz - LVerbG):
    Nach dem reinen Wortlaut der Formulierung ist unklar, ob auch die Lehrkräfte erfasst werden, die im Schuljahr
    2022/2023 bereits in einem Arbeitsverhältnis als Lehrkraft standen, aber ihre Laufbahnbefähigung erst nach dem
    Schuljahr 2022/2023 erwerben

    Zu Artikel 2 - § 1 Absatz 2 Satz 2 Lehrkräfteverbeamtungsgesetz:
    Frage, ob das Land Berlin in der Vergangenheit bei im Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkräften überhaupt
    konsequent und nachweisbar ein dienstliches Interesse an Beurlaubungen geprüft und schriftlich festgestellt hat
    Nicht hinnehmbar ist außerdem, dass angestellte Lehrkräfte, die zur Betreuung von Kindern
    oder Angehörigen im Schuljahr 2022/2023 beurlaubt waren, von der Anwendung des Lehrkräfteverbeamtungsgesetz
    ausgenommen werden sollen.

    Zu Artikel 2 - § 3 Lehrkräfteverbeamtungsgesetz:
    Vorteilhaft ist die Regelung nach § 3 Artikelgesetz, die Anrechnung von insgesamt 3 Jahren hauptberuflicher
    Tätigkeit als Lehrkraft auf die Probezeit.

    Zu Artikel 2 - § 6 Absatz 1 Lehrkräfteverbeamtungsgesetz:
    Die Regelung zum Verzicht auf eine erneute amtsärztliche Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen vor der
    Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit ist sinnvoll. Wir empfehlen jedoch, den Zeitraum von 18
    Monaten auf drei Jahre seit dem ärztlichen Gutachten auszudehnen, sofern sich während des Beamtenverhältnisses
    auf Probe keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung ergeben haben.

    Zu Artikel 2 - § 7 Lehrkräfteverbeamtungsgesetz
    In Anbetracht der besonderen Situation ist die von § 13 Absatz 2 Landesbeamtengesetz abweichende Regelung auf
    jeden Fall sinnvoll und erforderlich, wonach das bestehende Arbeitsverhältnis zum Land Berlin nicht mit der
    Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe erlischt, sondern erst bei der Ernennung zur Beamtin oder
    zum Beamten auf Lebenszeit.

    Zu Artikel 2- § 9 Lehrkräfteverbeamtungsgesetz:
    Die Nichtanwendung des § 53 Landesbeamtenversorgungsgesetzes sollte auch für Versorgungsempfänger/innen
    gelten, die mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl unterrichten.

    Zu Artikel 4 Nummer 2 - Neufassung des§ 10 Landesbeamtenversorgungsgesetzes:
    Tarifbeschäftigte, die in den letzten fünf Jahren in Teilzeit gearbeitet haben, sind gegenüber solchen Kolleginnen und
    Kollegen benachteiligt, die vor dem Fünfjahreszeitraum in Teilzeit gearbeitet haben. Hier sind überproportional
    Frauen betroffen.

    Zu Artikel 5 Nummer 3b - Neufassung des § 5 Versorgungsrücklagegesetz:
    Wir sehen es kritisch, wenn der Gesetzgeber keine klareren Vorgaben zur Risikostruktur der Anlagen macht. d.h. zur
    Risikoverteilung auf die Anlageformen.

    Zu Artikel 6 Nummer 1 - N e ufassung des§ 14 Absatz 2 Le hrkräftebildungsgesetz:
    Es ist sinnvoll, die Möglichkeiten zur Anerkennung von in anderen Bundesländern anerkannten
    Laufbahnbefähigungen zu erweitern.

    Zu Artikel 6 Nummer 2 - Neufassung des § 18 Lehrkräftebildungsgesetz:
    Es sollte aber außerdem die Möglichkeit der Nachqualifizierung unabhängig von dem Unterrichtseinsatz in der
    gymnasialen Oberstufe geschaffen werden.
    ...

    am 08.11.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
    Hauptausschuss
    Beratungen nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1909 vom 01.12.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Änderung des Glückspielrecht im Hinblick auf mögliche Geldwäsche.
Änderung § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 5 und § 9 Abs. 4 Satz 6

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Beratung nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1909 vom 01.12.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Die Berliner Wasserbetrieben (BWB) sollen die Möglichkeit haben, auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbehältern sowie den nicht separierten Klärschlamm
aus Kleinkläranlagen zu entsorgen. Die Möglichkeit, dass die Entsorgung durch geeignete Fachbetriebe vorgenommen wird, bleibt dabei erhalten.
Änderung § 29e Abs. 2

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz (federführend)
    Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe
    Beratungen nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1908 vom 01.12.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen
  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Hauptausschuss
    Beratung nicht erfolgt.
    Redner: Kraft, Johannes (CDU) S. 1770, 1771, 1773; Zillich, Steffen (Die Linke) S. 1770, 1777, 1779; Becker, Franziska (SPD) S. 1772; Laatsch, Harald (AfD) S. 1774; Schulze, André (Grüne) S. 1775; Meister, Sibylle (FDP) S. 1776; Gräff, Christian (CDU) S. 1778
      Plenarprotokoll 19/21 S. 1769 bis 1779 vom 17.11.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Einführung eines Gesetzes zum Kulturgutschutz auf Länderebene

  • Behandlung im Plenum
      Plenarprotokoll 19/21 S. 1808 vom 17.11.2022
    Vertagt

    I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Kultur und Europa
    Beratung nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1908 vom 01.12.2022

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2541 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Weitere Dokumente:   Anlage zum NHG 22/23

Änderung §1, § 3 Abs. 10 Satz 1 und 4
Aufhebung § 2 Abs. 1 Satz 2
Neufassung § 2 Abs. 1 Satz 4

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Hauptausschuss
  • Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/26 (Beschluss) vom 09.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/27 (Beschluss) vom 10.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    I. Lesung
    Erläuterung: außerordentliche Sitzung (Sondersitzung)
    Redner: Wesener, Daniel (Senator für Finanzen) S. 1634; Schneider, Torsten (SPD) S. 1637; Goiny, Christian (CDU) S. 1640; Schulze, André (Grüne) S. 1642; Brinker, Dr. Kristin (AfD) S. 1645; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 1647; Meister, Sibylle (FDP) S. 1650
      Plenarprotokoll 19/19 S. 1634 bis 1653 vom 10.11.2022

    Beschlussempfehlung
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0628 vom 10.11.2022

    Änderungsantrag
    FDP
      Drucksache 19/0616-1 vom 11.11.2022

    Änderungsantrag
    AfD
      Drucksache 19/0616-2 vom 11.11.2022

    Änderungsantrag
    CDU
      Drucksache 19/0616-3 S. 1 bis 19 vom 12.11.2022

    Änderungsantrag
    SPD , Grüne , Die Linke
      Drucksache 19/0616-4 S. 1 bis 21 vom 12.11.2022

    II. Lesung
    Erläuterung: außerordentliche Sitzung (Sondersitzung)
    Änderungsanträge Drucksache 19/0616-1, 19/0616-2 und 19/0616-3 wurden abgelehnt
    Redner: Saleh, Raed (SPD) S. 1656; Wegner, Kai (CDU) S. 1660; Gebel, Silke (Grüne) S. 1664; Brinker, Dr. Kristin (AfD) S. 1668; Schatz, Carsten (Die Linke) S. 1671; Czaja, Sebastian (FDP) S. 1675; Giffey, Franziska (Regierende Bürgermeisterin) S. 1679
      Plenarprotokoll 19/20 S. 1656 bis 1683 vom 14.11.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 15.11.2022
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 53/2022 S. 611 bis 620 vom 26.11.2022
    Datum des Inkrafttretens 01.01.2022

Einfügung § 11 Abs. 2a

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Hauptausschuss

Senkung des abzuführenden Anteils der Jahresüberschüsse des ITDZ an die Senatsverwaltung für Finanzen zum Zwecke des Bilanzverlustausgleiches sowie Veränderung der Regelungen zur Rücklagenbildung für Ersatzbeschaffungen.
Änderung § 2 Abs. 6

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz
    Hauptausschuss
    Beratungen nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/21 S. 1789 vom 17.11.2022

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2541 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Anpassung der Bezüge ab 01. Dezember 2022 in Höhe von 2,8 Prozent
Artikelgesetz:
Artikel 1: Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Jahr 2022
Artikel 2: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin
Artikel 3: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Artikel 4: Änderung des Senatorengesetzes
Artikel 5: Änderung des Bezirksamtsmitgliedergesetzes
Artikel 6: Änderung des Landesbeamtengesetzes
Artikel 7: Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Artikel 8: Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Artikel 9: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
Artikel 10: Änderung der Nebentätigkeitsverordnung
Artikel 11: Änderung der Polizei-Laufbahnverordnung
Artikel 12: Änderung der Vollstreckungsvergütungsverordnung
Artikel 14: Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an versorgungsberechtigte Personen

Erläuterung:

Vorabüberweisung an den Hauptausschuss
  • Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/26 (Beschluss) vom 09.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    I. Lesung
    Erläuterung: außerordentliche Sitzung (Sondersitzung)
      Plenarprotokoll 19/19 S. 1653 vom 10.11.2022

    Beschlussempfehlung
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0629 vom 09.11.2022

    II. Lesung
    Erläuterung: außerordentliche Sitzung (Sondersitzung)
      Plenarprotokoll 19/20 S. 1683 vom 14.11.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 15.11.2022
    Erläuterung: (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft.
    (3) Artikel 2 Nummer 6 und 7 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2022 in Kraft.
    (4) Artikel 3 Nummer 5 bis 7 und Artikel 13 treten für den Fall, dass dieses Gesetz vor dem 31. Dezember 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet wird, am 1. Januar 2023 in Kraft, und im Übrigen am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
    (5) Artikel 6 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
    (6) Artikel 7 Nummer 52 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
    (7) Artikel 11 tritt mit Wirkung vom 3. September 2021 in Kraft.
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 53/2022 S. 621 bis 630 vom 26.11.2022
    Datum des Inkrafttretens 27.11.2022

    Gesetz vom 02.12.2022
    Erläuterung: Bekanntmachung gemäß Artikel 1 § 4 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) vom 15. November 2022 (GVBl. S. 621)
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 55/2022 S. 696 vom 16.12.2022

Änderung des Schulgesetzes, Rücktrittsrecht für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase
Änderung § 129a Abs. 1, 2, 3, 4 und 5
Aufhebung § 129a Abs. 6

Anfügung § 27 Abs. 4

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie (federführend)
    Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
    Beratungen nicht erfolgt.
    Redner: Simon, Roman (CDU) S. 1607, 1609; Haußdörfer, Ellen (SPD) S. 1607; Tabor, Tommy (AfD) S. 1608; Burkert-Eulitz, Marianne (Grüne) S. 1609, 1610; Fresdorf, Paul (FDP) S. 1610; Seidel, Katrin (Die Linke) S. 1611
      Plenarprotokoll 19/18 S. 1606 bis 1612 vom 20.10.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen
Antrag (Gesetzentwurf) SPD, Grüne, Die Linke   Drucksache 19/0549 vom 27.09.2022

Mit dem Partizipationsgesetz (PartMigG) will das Land Berlin die Partizipation fördern und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Lebensbereichen in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft sicherstellen. Insbesondere ist die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung von
besonderer Bedeutung und hat eine Vorbildfunktion. Mit dem Abschnitt 3 (§§ 7 ff.) des PartMigG will das Land Berlin die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst gezielt fördern.
Änderung § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, 5, § 17 Abs. 2 Nr. 1

Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0561 S. 1 bis 36 vom 27.09.2022

Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Justizgesetzes Berlin
Artikel 2: Änderung des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin
Artikel 3: Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes Berlin

Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0563 S. 1 bis 37 vom 27.09.2022

Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Erhalt der Grün- und Freiflächen als Frischluftschneisen, als Erholungsraum und zur gärtnerischen Nutzung sowie zur Freizeitgestaltung. Planungssicherheit und Investitionssicherheit für Kleingartenvereine und deren Mitglieder.

  • Behandlung im Plenum
      Plenarprotokoll 19/17 S. 1526 vom 06.10.2022
    Vertagt

    I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz
    Beratung nicht erfolgt.

    Redner: Laatsch, Harald (AfD) S. 2225, 2229; Hofer, Torsten (SPD) S. 2226; Evers, Stefan (CDU) S. 2227, 2228; Altuǧ, Dr. Turgut (Grüne) S. 2228; Reifschneider, Felix (FDP) S. 2230; Gennburg, Katalin (Die Linke) S. 2231
      Plenarprotokoll 19/25 S. 2225 bis 2231 vom 26.01.2023

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2541 vom 11.05.2023

    Behandlung im Plenum
    Plenarprotokoll 19/31 vom 25.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Verbesserter Datenschutz für genetische Daten und Gesundheitsdaten bei der Datenverarbeitung Patientendaten in Krankenhäusern.
Änderung § 24 Abs. 7

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/16 S. 1383 vom 22.09.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz
      Ausschussprotokoll 19/13 (Beschluss) vom 05.10.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (federführend)
      Ausschussprotokoll 19/14 (Beschluss) vom 10.10.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
      Drucksache 19/0573 vom 10.10.2022

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0572
    Redner: Ziller, Stefan (Grüne) S. 1590, 1596; Zander, Christian (CDU) S. 1591; Lehmann, Jan (SPD) S. 1592; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 1593; Schulze, Tobias (Die Linke) S. 1595; Rogat, Roman-Francesco (FDP) S. 1596, 1597
      Plenarprotokoll 19/18 S. 1589 bis 1597 vom 20.10.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 02.11.2022
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 50/2022 S. 582 vom 12.11.2022
    Datum des Inkrafttretens 13.11.2022
  • Philips GmbH Market DACH
    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Vertretungsberechtigt: Volker Eckert
    Französische Straße 24
    10117 Berlin

    Interessenbereich:
    Gesundheitswirtschaft
    Schwerpunkt:
    Verarbeitung von genetischen Daten und Gesundheitsdaten

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Sehr geehrte Damen und Herren, als IT-Dienstleister im Gesundheitswesen - auch im Rahmen des KHZG - verfolgt PHILIPS seit einiger Zeit die Entwicklungen zur (kurzfristigen) Änderung des Berliner Landeskrankenhausgesetzes.
    § 24 Absatz 7 Berliner Krankenhausgesetz wurde ja bis zum 30.09.2022 zeitlich befristet außer Kraft gesetzt, wird aber – sollte es nicht zu Änderungen kommen - in wenigen Wochen wirksam werden. Die aktuelle Fassung besagt, dass alle Krankenhäuser im Land Berlin ab dem 25. Oktober 2022 die Auftragsverarbeitung in Eigenregie oder über eine eigene Gesellschaft wahrnehmen müssen. Gelebte Praxis ist aber, dass bei der Datenverarbeitung beispielsweise im Rahmen der Wartung und des Supports, auf das Experten-Know-How von Dienstleistern und/oder Hardware-/Software-Herstellern zurückgegriffen wird.
    Seit wenigen Wochen soll es dazu im Berliner Senat weitere Änderungsentwürfe geben, um die oben beschriebenen Konsequenzen für die Krankenhäuser und die IT-Dienstleister ab Oktober zu berücksichtigen. Als IT-Dienstleister in Berlin wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns Hinweise geben könnten, in welcher Weise wir unsere Kunden in den nächsten Wochen sinnvoll beraten können, um eine rechtzeitige Umstellung von Verantwortlichkeiten und Prozessen auf die dann verbindliche Gesetzgebung einzuleiten. Wie sie sich vorstellen können, müssen derartig komplexe Änderungen für die Krankenhäuser einerseits und den IT-Dienstleister andererseits schnellstmöglich umgesetzt werden.
    Wir würden uns über Ihre Antwort zu dem Status der aktuellen Entwicklung freuen!
    Mit freundlichen Grüßen

    Head of Governmental Affairs Philips Market DACH
    ...

    am 29.08.2022  an: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Antrag (Gesetzentwurf) SPD, Grüne, CDU, Die Linke, AfD, FDP   Drucksache 19/0528 vom 16.09.2022

Zusätzliche Finanzmittel für neu eingesetzte besondere Gremien z.B. Einsetzung der Parlamentarischen Konferenz Berlin – Brandenburg.
Änderung § 8 Abs. 6

Antrag (Gesetzentwurf) SPD, Grüne, Die Linke   Drucksache 19/0513 vom 13.09.2022

Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Änderung § 46 Abs. 1 Nr. 4

Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze

  • I. Lesung
    Redner: Franco, Vasili (Grüne) S. 1346; Balzer, Frank (CDU) S. 1347; Schreiber, Tom (SPD) S. 1349; Woldeit, Karsten (AfD) S. 1350; Schrader, Niklas (Die Linke) S. 1351, 1352, 1353; Krestel, Holger (FDP) S. 1352; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 1352, 1353, 1354; Wansner, Kurt (CDU) S. 1353
      Plenarprotokoll 19/16 S. 1346 bis 1354 vom 22.09.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Ausschussprotokoll 19/14 (Beschluss) vom 28.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Drucksache 19/0714 vom 28.11.2022

    II. Lesung
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2004 vom 15.12.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 03.01.2023
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2/2023 S. 6 vom 14.01.2023
    Datum des Inkrafttretens 15.01.2023
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0521 S. 1 bis 109 vom 08.09.2022

Durch das Gesetz werden die Voraussetzungen für die Transformation des neuen Staatsvertrages gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 4 der Verfassung von Berlin und für dessen Ratifikation geschaffen. Gleichzeitig wird eine Rechtsgrundlage für die Übergabe
des Datenbestandes des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (nachfolgend: GKR) an die Krebsregister der beteiligten Länder und
Freistaaten geschaffen.

  • I. Lesung
    Redner: Pieroth-Manelli, Catherina (Grüne) S. 1483; Zander, Christian (CDU) S. 1484; König, Bettina (SPD) S. 1485; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 1485; Schulze, Tobias (Die Linke) S. 1486; Kluckert, Florian (FDP) S. 1487
      Plenarprotokoll 19/17 S. 1483 bis 1487 vom 06.10.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
      Ausschussprotokoll 19/16 (Beschluss) vom 07.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
      Drucksache 19/0632 vom 07.11.2022

    II. Lesung
      Plenarprotokoll 19/21 S. 1788 vom 17.11.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 25.11.2022
    Erläuterung: Der Tag, an dem Artikel 3 und Artikel 24 des Staatsvertrages nach seinem Artikel 25 Absatz 2 Satz 1 in Kraft treten, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 54/2022 S. 644 bis 653 vom 07.12.2022
    Datum des Inkrafttretens 08.12.2022

    Gesetz vom 09.01.2023
    Erläuterung: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Führung eines klinisch-epidemiologischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (Staatsvertrag Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin – StV-KKRBB)
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2023 S. 23 vom 28.01.2023

Erhöhung des Mindestlohns von 12,50 Euro auf 13,00 Euro
Änderung § 9 Abs. 1 Nr. 3

  • I. Lesung
    Redner: Schubert, Katina (Die Linke) S. 1261; Gräff, Christian (CDU) S. 1261; Stroedter, Jörg (SPD) S. 1262; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 1263; Wapler, Christoph (Grüne) S. 1264; Jasper-Winter, Dr. Maren (FDP) S. 1265
      Plenarprotokoll 19/15 S. 1260 bis 1266 vom 08.09.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe
      Ausschussprotokoll 19/13 (Beschluss) vom 12.10.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/26 (Beschluss) vom 09.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    Beschlussempfehlung
    Erläuterung: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12.10.2022
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0656 vom 09.11.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Zusammenberaten mit: Drucksache 19/0601 und 19/0655
    Redner: Stroedter, Jörg (SPD) S. 1751; Gräff, Christian (CDU) S. 1753; Wapler, Christoph (Grüne) S. 1754, 1755; Jasper-Winter, Dr. Maren (FDP) S. 1755, 1758; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 1755; King, Dr. Alexander (Die Linke) S. 1757
      Plenarprotokoll 19/21 S. 1751 bis 1759 vom 17.11.2022
    Vertagt

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0655 und 19/0601
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1907 vom 01.12.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 08.12.2022
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 56/2022 S. 718 vom 17.12.2022
    Datum des Inkrafttretens 18.12.2022

Der Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben der für Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung und Bezirksämter wird an die geltende Rechtslage angepasst.
Änderung Nr. 10 Abs. 4 (Umweltschutz Senatsverwaltung), Nr. 18 Abs. 3 (Umweltschutz Bezirksämter)

Änderung § 19 (Nutzung erneuerbarer Energien) Abs. 2, 4

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz
    Beratung nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/15 S. 1283 vom 08.09.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Einfügung § 5b

  • I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0481
    Redner: Otto, Andreas (Grüne) S. 1247; Juhnke, Robbin Dr. (CDU) S. 1248; Liebe, Dirk (SPD) S. 1250; Trefzer, Martin (AfD) S. 1250; Helm, Anne (Die Linke) S. 1251; Förster, Stefan (FDP) S. 1252
      Plenarprotokoll 19/15 S. 1247 bis 1254 vom 08.09.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
      Ausschussprotokoll 19/11 (Beschluss) vom 17.10.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung (federführend)
      Ausschussprotokoll 19/17 (Beschluss) vom 16.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Drucksache 19/0683 vom 16.11.2022

    Behandlung im Plenum
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1917 vom 01.12.2022
    Vertagt

    II. Lesung
      Plenarprotokoll 19/23 S. 2003 vom 15.12.2022
    Abgelehnt

Parkbevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen auf entsprechenden Parkflächen.
Änderung Nummer 33 Abs. 8 der Anlage zu § 2 Abs. 4 Satz 1

Regelung der Zuständigkeit des Vorkaufsrechts.
Änderung § 16 Satz 1

Einbeziehung der Überprüfung von Mitarbeitern die eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/ Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) ausübten.
Einfügung § 5b

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/15 S. 1282 vom 08.09.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Ausschussprotokoll 19/17 (Beschluss) vom 16.11.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Drucksache 19/0682 vom 16.11.2022

    Behandlung im Plenum
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1917 vom 01.12.2022
    Vertagt

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2541 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0403 S. 1 bis 19 vom 14.06.2022

Änderung der Rechtsgrundlage, entsprechend den bundesrechtlichen bis zum 31. Dezember 2024, von Modellvorhaben im Ergotherapeutenberuf, im Logopädenberuf und im Physiotherapeutenberuf und die Befristung für Modellvorhaben in diesen Gesundheitsfachberufen.
Änderung § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2

Regelungen für dienstliche Beurteilungen
Änderung § 9

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/14 S. 1076 vom 23.06.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Ausschussprotokoll 19/16 (Beschluss) vom 19.10.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Drucksache 19/0604 vom 19.10.2022

    II. Lesung
      Plenarprotokoll 19/18 S. 1606 vom 20.10.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 02.11.2022
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 50/2022 S. 583 vom 12.11.2022
    Datum des Inkrafttretens 13.11.2022
  • dbb Beamtenbund Tarifunion Berlin
    Spitzenorganisation der Gewerkschaften und Verbände
    Vertretungsberechtigt: Frank Becker (Landesvorsitzender)
    Alt-Moabit 69a
    10559 Berlin

    Interessenbereich:
    Interessenvertretung der Beamten und Tarifbeschäftigten, Inneres, Sicherheit und Ordnung, Arbeit
    Schwerpunkt:
    Dachverband

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Der dbb berlin wird zu o. g. Gesetzentwurf keine eigene Stellungnahme abgeben, schließt sich aber vollinhaltlich der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes, Landesverband Berlin vom 7. Februar 2022 an. ...

    am 13.02.2022  an: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
    Deutscher Richterbund Landesverband Berlin
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Katrin Schönberg (Vorsitzende), (Richterin am Kammergericht)
    Elßholzstr. 30-33 (Kammergericht)
    10781 Berlin

    Interessenbereich:
    Interessenvertretung von Richtern und Staatsanwälten, Justiz
    Schwerpunkt:
    Eingetragener Verein

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    siehe Beteiligungsbeitrag

    am 08.02.2022  an: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
    Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Dirk Maresch (Vorsitzender), (Richter am Oberverwaltungsgericht)
    Kirchstraße 7
    10557 Berlin

    Interessenbereich:
    Förderung der Verwaltungsrechtspflege
    Schwerpunkt:
    Förderung der beruflichen Belange der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Das Gesetzesvorhaben ist im Lichte der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgerichtig.
    Bedauerlicherweise weichen die Gesetzesvorhaben
    in Berlin und Brandenburg teilweise voneinander ab. Damit entfernen sich beide weiter vom Ziel eines gemeinsamen Richterechts. ...

    an: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
    Neue Richtervereinigung
    Eingetragner Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Malte Engler (Bundesvorstand), (Richter am Verwaltungsgericht); Tanja Keller (Bundesvorstand), (Richterin am Arbeitsgericht)
    Greifswalder Straße 4
    10405 Berlin

    Schwerpunkt:
    Berufsorganisation von Richtern und Richterinnen

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    siehe Beteiligungsbeitrag

    am 03.03.2022  an: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
    Deutscher Juristinnenbund (djb)
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Anke Gimbel (Bundesgeschäftsführerin)
    Anklamer Straße 18
    10115 Berlin

    Interessenbereich:
    Gleichstellungsrecht, Gleichstellung
    Schwerpunkt:
    Gleichstellungspolitik

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs, die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Richter und Richterinnen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen gesetzlich zu regeln. Nach Überzeugung des djb sind Transparenz und klare gesetzliche Vorgaben für dienstliche Beurteilungen essenziell für eine diskriminierungsfreie Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und damit für die Herstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern (vgl. Art. 10 Abs. 3 Satz 2 VvB) bei Einstellungen und Beförderungen in der Justiz.

    Der vorliegende Entwurf wird dieser Zielsetzung jedoch nur teilweise gerecht. Insbesondere hält der djb weitere Vorgaben im Gesetz zur Ausgestaltung des Beurteilungswesens für erforderlich. Der djb regt an, die Erhebung einer differenzierten Beurteilungsstatistik gesetzlich zu verankern, um den geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Beurteilungswesens entgegen zu wirken.
    ...

    am 14.02.2022  an: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

Änderung der zu wählenden Mitglieder der Schulkonferenz von bisher 5 auf 4 Mitglieder zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023.
Änderung § 77

Schlagworte:

Verlängerung der Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage für weitere zwei Jahre bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024.
Änderung § 78a

Antrag (Gesetzentwurf) FDP   Drucksache 19/0371 vom 30.05.2022

Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Verwirklichung der Informationsfreiheit. Sie fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung, Beteiligung und Mitverantwortung der Bevölkerung am öffentlichen Leben, ermöglicht eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns und schafft Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen. Gewährleistung eines umfassend, unmittelbaren und barrierefreien Informationszugangs.

Erledigt aufgrund des Wegfalls der Antrag stellenden FDP-Fraktion - Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

  • I. Lesung
    Redner: Rogat, Roman-Francesco (FDP) S. 979; Lehmann, Jan (SPD) S. 981, 983; Rogat, Roman-Francesco (FDP) S. 982; Förster, Christopher (CDU) S. 983; Ziller, Stefan (Grüne) S. 985; Vallendar, Marc (AfD) S. 986; Schulze, Tobias (Die Linke) S. 986
      Plenarprotokoll 19/13 S. 979 bis 987 vom 09.06.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.
  • Marie Jünemann, Mehr Demokratie e.V.
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Roman Huber
    Greifswalder Straße 4
    10405 Berlin

    Interessenbereich:
    Nichtstaatliche Organisation
    Schwerpunkt:
    Demokratieförderung, Staat und Verwaltung

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Allgemein kann man sagen: Es ist erfreulich, dass sich der Gesetzentwurf in weiten Teilen an dem Gesetzentwurf des Volksentscheid Transparenz und dem Hamburgischen Gesetz orientiert. Damit würde er weitergehende Transparenzmöglichkeiten für die Bürger*innen schaffen, als es der Senatsentwurf aus der letzten Legislatur vorsah. Kritisieren werden wir jedoch immer, wenn ein Gesetzentwurf zum Transparenzgesetz neue Ausnahmen zum bestehenden IFG einführt. Dies ist beim vorliegenden Entwurf leider im Bereich der Forschung und für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung, sowie der Innenrevisionen der Fall. Auch die Ausnahme für Entwürfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke ist recht weitgehend. Die Ausnahme für Verschlusssachen entspricht nicht der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach es nicht auf die formelle Einstufung als Verschlusssache ankommt, sondern allein die materiellen Gründe maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 29.10.2009, Az. 7 C 21.08).

    Positiv zu bewerten sind sonst die wirklich umfangreichen Rechte für den*die Berliner BfDI, die breiten Organisationspflichten, die kurzen Übergangsfristen und natürlich das Wegfallen der Gebühren für Anträge auf Informationen. Auch die Abwägung mit dem öffentlichen Interesse bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist gut. Bei den informationspflichtigen Stellen ist vorbildlich, dass öffentliche Unternehmen und beratene Gremien mit aufgeführt sind. Auch der Katalog veröffentlichungspflichtiger Informationen ist schon sehr umfangreich, auch wenn natürlich schön wäre, wenn alles, was auf Antrag herausgegeben wird, auch im Transparenzportal veröffentlicht würde.
    Dieser Beteiligungsbeitrag wurde per E-Mail an den Abgeordneten Roman-Francesco Rogat (FDP-Fraktion) und dessen Büro gesandt.
    ...

    am 28.06.2022  an: Mitglied des Abgeordnetenhauses
  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/13 S. 1021 vom 09.06.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe
      Ausschussprotokoll 19/13 (Beschluss) vom 12.10.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe
      Drucksache 19/0601 vom 12.10.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Zusammenberaten mit: Drucksache 19/0656 und 19/0655
    Redner: Stroedter, Jörg (SPD) S. 1751; Gräff, Christian (CDU) S. 1753; Wapler, Christoph (Grüne) S. 1754, 1755; Jasper-Winter, Dr. Maren (FDP) S. 1755, 1758; Hansel, Frank-Christian (AfD) S. 1755; King, Dr. Alexander (Die Linke) S. 1757
      Plenarprotokoll 19/21 S. 1751 bis 1759 vom 17.11.2022
    Vertagt

    II. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0656 und 19/0655
      Plenarprotokoll 19/22 S. 1907 vom 01.12.2022
    Abgelehnt

Ziel der Gesetzesänderung ist es, für die Polizei Berlin eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss zu schaffen. Als finaler Rettungsschuss wird der gezielt tödliche Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe eine gegenwärtige Gefahr (Lebensgefahr oder Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit) von Dritten abzuwenden, wenn keine anderen Mittel verfügbar sind (Ultima Ratio).

Änderung § 7, § 9 Abs. 2 (der bisherige Abs. 2 Satz 2 wird zu Satz 3)

  • Behandlung im Plenum
      Plenarprotokoll 19/13 S. 1029 vom 09.06.2022
    Vertagt

    I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (federführend)
    Beratung nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/15 S. 1282 vom 08.09.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Ausschussprotokoll 19/22 (Beschluss) vom 08.02.2023
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    I. Lesung
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2541 vom 11.05.2023

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (federführend)
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0309 S. 1 bis 31 vom 26.04.2022

Anpassung an die geltende neue Regelung des § 19 Absatz 6 Schulgesetz. Ausweitung der ergänzenden Förderung und Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Primar-, Unter-, Eingangs- und Mittelstufe ohne dass ein besonderer Betreuungsbedarf nachzuweisen ist.
Änderung § 4a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7;
Aufhebung § 4a Abs. 3a; § 8

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/11 S. 824 vom 05.05.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
      Ausschussprotokoll 19/9 (Beschluss) vom 02.06.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Ausschussberatung
    Hauptausschuss
      Ausschussprotokoll 19/21 (Beschluss) vom 08.06.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    Beschlussempfehlung
    Erläuterung: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 02.06.2022
    Hauptausschuss
      Drucksache 19/0389 vom 08.06.2022

    II. Lesung
      Plenarprotokoll 19/13 S. 1013 vom 09.06.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 16.06.2022
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33/2022 S. 375 bis 379 vom 25.06.2022
    Datum des Inkrafttretens 01.08.2022
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin e.V.
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Dr. Gabriele Schlimper; Martin Hoyer
    Brandenburgische Straße 80
    10713 Berlin

    Interessenbereich:
    Wohlfahrtspflege
    Schwerpunkt:
    Wohlfahrtspflege

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Die Gesetzesänderungen werden grundsätzlich befürwortet und begrüßt.
    Allerdings sollten weitere Änderungen zur Vereinfachung und Entbürokratisieru
    ng der Tageskostenbeteiligung für Eltern (mit Wunsch auf eine ergänzende Förderung und Betreuung in der Schule) und für die Leistungserbringer (öffentliche Hand und Träger der freien Jugendhilfe) folgen. Die Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe in gebundener Form gilt es zu beseitigen.
    Für alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und "Autismus" sowie den Auftragsschulen sollte die Beteiligung an den Tageskosten entfallen.
    Eine Verbesserung der Personalausstattung in der erzänzenden Förderung und Betreuung ist dringend anzuraten.
    ...

    am 17.02.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) e.V.
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Roland Kern
    Crellestraße 19/20
    10827 Berlin

    Interessenbereich:
    Bildungsbereich, Bildung
    Schwerpunkt:
    Kitas, Horte und Schulen in freier Trägerschaft

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Die mit dem Gesetzentwurf einhergehenden Vereinfachungen in der Kostenbeteiligung für Eltern mit Kindern in den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden vom DaKS begrüßt.
    Weitere Vereinfachungen werden mit Blick auf die Schulen in Wartefrist nach § 101 Schulgesetz und Schulen mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und Auftragsschulen mit dem Förderschwerpunkt "Autismus" angeregt.
    ...

    am 18.02.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    Verband Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg e.V.
    Eingetragener Verein (e.V.)
    Vertretungsberechtigt: Kathrin von Holst (Geschäftsführerin)
    Am Zirkus 3A
    10117 Berlin

    Interessenbereich:
    Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft in Berlin und Brandenburg, Bildung
    Schwerpunkt:
    Verbesserung der Rahmenbedingungen für SifT

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Der VDP Berlin-Brandenburg nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die Module für die Horte vereinfacht wurden.
    Verbesserungswürdig erscheinen uns
    Artikel 1, Punkt 2. a) (1) Satz 2
    Artikel 1, Punkt 2. a) (2)
    Artikel 1, Punkt 2., b), aa), letzter Teilsatz
    Artikel 1, Punkt 2., f) (6), Satz 2
    Anlage 2a
    Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsbeitrag.
    ...

    am 18.02.2022  an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)   Drucksache 19/0310 S. 1 bis 35 vom 26.04.2022

Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
Artikel 2: Änderung des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/11 S. 824 vom 05.05.2022

    Ausschussberatung
    Erläuterung: Anhörung
    Ausschuss für Wissenschaft und Forschung (federführend)
      Ausschussprotokoll 19/7 (Beschluss) vom 16.05.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Ausschussprotokoll 19/9 (Beschluss) vom 08.06.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Wissenschaft und Forschung (federführend)
      Ausschussprotokoll 19/8 (Beschluss) vom 20.06.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt Wort

    Beschlussempfehlung
    Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
      Drucksache 19/0415 vom 20.06.2022

    II. Lesung
    Redner: Trefzer, Martin (AfD) S. 1070; Czyborra, Dr. Ina (SPD) S. 1071; Grasse, Adrian (CDU) S. 1072; Neugebauer, Laura (Grüne) S. 1073; Förster, Stefan (FDP) S. 1073, 1074; Fresdorf, Paul (FDP) S. 1074; Schulze, Tobias (Die Linke) S. 1075
      Plenarprotokoll 19/14 S. 1070 bis 1075 vom 23.06.2022
    Angenommen

    Gesetz vom 05.07.2022
      Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37/2022 S. 450 bis 451 vom 16.07.2022
    Datum des Inkrafttretens 17.07.2022
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)
    Nicht rechtsfähige Organisation des Erzbistums Berlin
    Vertretungsberechtigt: Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber (Präsidentin)
    Köpenicker Allee 39-57
    10318 Berlin

    Interessenbereich:
    Staatlich refinanzierte Hochschule, Bildung, Wissenschaft und Forschung
    Schwerpunkt:
    Lehre, Forschung, Transfer im Bereich des Sozialwesens

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    - Ergänzung des § 124 Absatz 4 Satz 4 BerlHG um § 2 Absatz 6.
    - Promotionsrecht in forschungsstarken Forschungsumfeldern auch für staatlich refinan
    zierte, konfessionelle Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs). ...

    am 10.05.2022  an: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
    Evangelische Hochschule Berlin
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Vertretungsberechtigt: Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner (Rektor)
    Teltower Damm 118-122
    14167 Berlin

    Interessenbereich:
    Wissenschaft und Forschung, Soziales, Bildung, Gesundheit, Pflege
    Schwerpunkt:
    staatlich refinanzierte Hochschule

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    Die Regelung zum künftigen Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in
    forschungsstarken Forschungsumfeldern gem. § 2 Ab
    s. 6 BerlHG sollte zur Klarstellung/Vermeidung von
    Missverständnissen auch auf die der LKRP-Berlin angehörenden staatlich refinanzierten konfessionellen
    Hochschulen explizit für anwendbar zu erklärt werden.
    Lösungsvorschlag: § 124 Absatz 4 Satz 4 BerlHG wird lediglich um die Einbeziehung von § 2 Abs. 6 BerlHG ergänzt.
    “§ 2 Abs. 6, (...) finden Anwendung”
    ...

    am 10.05.2022  an: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
    GEW BERLIN / DGB Berlin-Brandenburg
    Gewerkschaft
    Vertretungsberechtigt: Martina Regulin (Vorsitzende GEW BERLIN)
    Ahornstraße 5
    10787 Berlin

    Interessenbereich:
    Bildung, Wissenschaft und Forschung, Erziehung
    Schwerpunkt:
    Arbeitnehmerverband, Gewerkschaft

    Zusammenfassung der wesentlichen Ansichten:
    1. Die Anwendung der Tenure-Track-Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft setzt verbindliche Festlegungen im Struktur- und Entwicklungsplan für die Zielverein¬barungen und Anschlusszusagen für Junior-Professuren, Hochschuldozenturen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nach § 110 Abs. 6 voraus. Das muss in § 2 b Abs. 2 Satz 1 BerlHG ergänzt werden.

    2. Das Ziel der unbefristeten Anschluss-Beschäftigung muss ausdrücklich in § 110 Abs. 6 aufgenommen werden: die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre und Forschung, einschlie߬lich der Promotionsbetreuung. Ansonsten würde auch die Personalkategorie der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mit Aufgaben¬schwerpunkt in der Lehre nach § 110 a in Betracht kommen, was die Notwendigkeit eines qualitätsge-sicherten Zugangsverfahren ad absurdum führt. Das muss von vornherein ausgeschlossen werden. In ihrem Rechtsgutachten, das Frau Prof. Dr. Rosemarie Will im Auftrag der GEW BERLIN erstellt hat, wird ebenfalls bemängelt, dass der Gesetzgeber die mit den unbefristeten Verträgen angestrebte Personalkategorie nicht vorgibt.

    3. Unabdingbar ist zudem vorzuschreiben, dass es sich bei den unbefristeten Anschlusszusagen um Voll¬zeitstellen handeln muss. Nur so kann verhindert werden, dass unbe¬fristete Teilzeitverträge mit ergänzender befristeter Drittmittelbeschäftigung abgeschlossen werden.

    4. Die GEW BERLIN fordert, dass das Verfahren zur Erteilung von unbefristeten Anschlusszusagen an promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nach § 110 Abs. 6 analog des Tenure-Tracks für Hochschuldozent*innen nach § 108 Abs. 4 und 5 ausgestaltet wird.

    5. Die Übergangsregelung muss dringend angepasst werden. Die Neuregelung lediglich auf „Ersteinstellungen“ nach Abschluss der Promotion ab dem 1. Oktober 2023 zu erstrecken, schließt sämtliche wissenschaftliche Mitarbeiter*innen von der Möglichkeit einer unbefristeten Anschlusszusage komplett aus, die bereits jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag in der sog. Postdoc-Phase haben oder hatten. Eine Übergangsregelung ist zwar auch aus GEW-Sicht erforderlich. Der Ausschluss sämtlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen, die bis 30.09.2023 auch nur einen Vertrag nach Abschluss der Promotion hatten, ist kontraproduktiv.

    6. Ausnahmen sollen nur gelten für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert werden, nicht aber für Personal im Rahmen von Landesprogrammen und Bund-Länder–Programmen. Sonst wird jeder Anreiz vereitelt, in diesen Programmen nach einer Anschubfinanzierung auch eine unbefristete Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals einzuplanen. Gerade die in den letzten Jahren stark zugenommene Finan¬zierung von faktischen Daueraufgaben über Sonderprogramme des Bundes und der Länder hat wesentlich dazu beigetragen, dass fast 90 % aller Wissenschaftler*innen lediglich befristet beschäftigt sind.

    7. Zur Umsetzung des § 110 Abs. 6 BerlHG ist es dringend notwendig, dass die sog. Mitarbeiter-Verordnung geändert oder ganz außer Kraft gesetzt wird. Gestrichen werden muss vor allem die generelle Weisungsgebundenheit für alle wiss. Mitarbeiter*innen. Diese widerspricht dem Ziel der Neuregelung, dauerhaft und selbstständig Lehre und Forschung wahrzunehmen. Der Katalog der Daueraufgaben muss entsprechend ergänzt werden. Außerdem muss der Vorrang des Angestelltenverhältnisses gegenüber dem Beamtenverhältnis aufgenommen werden.

    8. Dringend notwendig ist zudem eine Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung.
    Die Lehrveranstaltungen, die aufgrund der Pandemie nicht durchgeführt werden konnten, dürfen bei der Anrechnung der Lehrverpflichtung in den Folgesemestern im Rahmen der 3-Jahres-Frist keine Berücksichtigung finden, sowohl rückwirkend, als auch für die Zukunft nicht.
    ...

    am 12.05.2022  an: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

Sieht vor, dass Personen, die aus einer Versammlung ausgeschlossen werden, diese nicht nur verlassen müssen, sondern sich auch unverzüglich zu entfernen haben.
Änderung § 7 Abs. 4 Satz 2

Erledigt aufgrund des Wegfalls der Antrag stellenden FDP-Fraktion - Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

  • I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache 19/0319
    Redner: Herrmann, Alexander (CDU) S. 811, 814; Schreiber, Tom (SPD) S. 812, 816; Vallendar, Marc (AfD) S. 813, 814; Franco, Vasili (GRÜNE) S. 814, 817; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 815, 817, 820; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 818, 820
      Plenarprotokoll 19/11 S. 811 bis 821 vom 05.05.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Beratung ist (noch) nicht erfolgt.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, der informationellen Selbstbestimmung, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit sowie die entsprechenden Grundrechte des Grundgesetzes werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Änderung § 3 Abs. 2 Nr. 2; § 10 Abs. 1; § 14 Abs. 1 u. 4; § 16 Abs. 1 u. 2; § 17 Abs. 1 Satz 1; § 18 Abs. 1 u. 3;

  • I. Lesung
    Erläuterung: Zusammen beraten mit: Drucksache19/0313
    Überweisung an:
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Beratung nicht erfolgt.
    Redner: Herrmann, Alexander (CDU) S. 811, 814; Schreiber, Tom (SPD) S. 812, 816; Vallendar, Marc (AfD) S. 813, 814; Franco, Vasili (GRÜNE) S. 814, 817; Jotzo, Björn Matthias (FDP) S. 815, 817, 820; Schlüsselburg, Sebastian (Die Linke) S. 818, 820
      Plenarprotokoll 19/11 S. 811 bis 821 vom 05.05.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, auch in Berlin die so genannte Richteranklage zu ermöglichen.
Einfügung Art. 83

  • I. Lesung
      Plenarprotokoll 19/11 S. 824 vom 05.05.2022

    Ausschussberatung
    Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
      Ausschussprotokoll 19/16 (Beschluss) vom 19.10.2022
    Weitere Dokumente:   Inhalt

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen
Antrag (Gesetzentwurf) SPD, Grüne, CDU, Die Linke   Drucksache 19/0293 vom 07.04.2022

Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes von 325 Euro auf 525 Euro
Änderung § 14a Abs. 1 Nr. 4, § 50e, § 53
Einfügung § 108c

Schlagworte:

Einsatz von Körperkameras
Aufhebung § 24c Abs. 7, Art. 5

  • I. Lesung
    Erläuterung: Überweisung an:
    Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
    Beratung nicht erfolgt.
      Plenarprotokoll 19/11 S. 824 vom 05.05.2022

    Behandlung im Plenum
    Erläuterung: Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
      Plenarprotokoll 19/30 S. 2480 vom 11.05.2023
    Zurückgezogen

Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen (Personalkosten, Sachkosten), rückwirkend zum 1. Januar 2022
Änderung § 8 Abs. 3